Ich bin seit 27.09.2008 im Fitnessstudio angemeldet!
Nun wollte ich meine Mitgliedschaft kündigen!
Hab die Kündigung 2 Monate vorher raus geschickt, also am 26.07.2010.
Nun hab ich die bestätigung bekommen mit dem Vertragsende zum 26.09.2011!
Das will und werde ich so nicht hinnehmen, denn im Vertrag ist vermerkt:
Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang.
Wird die Mitgliedschaft nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch jeweils um 12 Monate.
Da es nicht die Erstlaufzeit ist, und der Vertrag schon seit 2008 besteht, ist doch meiner vermutung nach das nicht rechtens, oder liege ich da falsch!???
Ich bin seit 27.09.2008 im Fitnessstudio angemeldet!
Schön
Nun wollte ich meine Mitgliedschaft kündigen!
Auch gut.
Hab die Kündigung 2 Monate vorher raus geschickt, also am
26.07.2010.
Die Kündigung kam an wann?
Nun hab ich die bestätigung bekommen mit dem Vertragsende zum
26.09.2011!
Kann ich nachvollziehen.
…im Vertrag ist vermerkt:
Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung einer Frist von
mindestens 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit
schriftlich gekündigt werden.
Steht da auch, dass sich die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit um den Zeitraum X verkürzt?
Maßgeblich ist der Zugang.
Siehe oben.
Wird die Mitgliedschaft nicht oder nicht fristgerecht
gekündigt, verlängert sie sich automatisch jeweils um 12
Monate.
Also Keki hat in allen Punkten vollkommen recht!
Du hast die Kündigungsfrist um fast 4 Woche überschritten (oder vielleicht sogar noch mehr - wichig ist, wann deine Kündigung im Studio ankam!) und in den ABG´s ist ganz klar formuliert, dass sich dein Vertrag in diesem Fall um weitere 12 Monate verlängert - egal wann er angefangen hat. Das ist rechtlich in Ordnung!!
Da wirst du wohl in den sauren Apfel beissen müssen. Mach das beste draus - und nutz die Zeit um weiter Sport zu machen