Hallo Experten,
wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen möchte und dies schriftlich verfasst, muss dann in dieses Schreiben die Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag integriert werden?
z.b.: Kündigungsfrist laut Vertrag 4 Wochen zum 15.ten eines Monats.
„Hiermit kündige ich zum (heute:26.9.) zum 15.11…“
Oder reicht der lapidare Satz:
„Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis!“ und die Frist ergibt sich selbstredend zum Ende laut Arbeitsvertrag bzw. der Arbeitgeber muss die Frist bestätigen?
Gruß,
Heinrich