Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst

Hallo zusammen,

angenommen jemand ist seit knapp 3 1/2 Jahren im öffentlichen Dienst(Baden-Württemberg) beschäftigt und möchte zum 2. Quartal kündigen, um sich selbständig zu machen.

  • Wann läuft die Kündigungsfrist ab, bzw wann spätestens ist die letzte Möglichkeit diesen Termin wahrzunehmen? Genau 6x 7 Tage vorher also 42 zurückgezählt ? Oder Wochenweise zurückgezählt?
  • Wie ist der genaue Wortlaut für eine Kündigung zum 1. April (2. Quartal) um da ja nichts verkehrt zu machen?

Danke für die Hilfe

Gruss
W.H.

Nach BGB
ist das §622 Abs. 1 und für den Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer der Beschäftigung. Ausnahmen sind durch den Arbeitsvertrag möglich.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruß

Stefan

Hallo

angenommen jemand ist seit knapp 3 1/2 Jahren im öffentlichen
Dienst(Baden-Württemberg) beschäftigt und möchte zum 2.
Quartal kündigen, um sich selbständig zu machen.

  • Wann läuft die Kündigungsfrist ab, bzw wann spätestens ist
    die letzte Möglichkeit diesen Termin wahrzunehmen?

Gilt der BAT?
Was ist einzelvertraglich im Wortlaut zur Küfrist vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Ja es gilt BAT, vertraglich ist 6 Wochen aufs Quartal ausgemacht.

Gruss W.H

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Ich hätte schon gerne den Wortlaut.

Wie lange bist Du dort beschäftigt?

Gruß,
LeoLo

Achtung Weihnachtsgeld!!!
Hi Du1

Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende, also schreib mal nett und freundlich ca. 7 Wochen vor dem 1.4.!
Aber denk auch daran, dass das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 31.3. gekündigt wird!

Viel Erfolg!
Ulli, die aus dem Grund schonmal zum 1.7. gekündigt hat!

Ich hätte schon gerne den Wortlaut.

Hab jetzt nochmal in den Arbeitsvertrag geschaut, dort steht garnix von KüFrist, geht alles ganz normal nach BAT.

Wie lange bist Du dort beschäftigt?

3 1/2 Jahre

Gruss Wolfgang

PS: Danke für die Hinweise mit dem Weihnachtsgeld - das ist mir voll bewusst, und ich weiß dass man das zurückzahlen muss.

Hallo

Hab jetzt nochmal in den Arbeitsvertrag geschaut, dort steht
garnix von KüFrist, geht alles ganz normal nach BAT.

Dann ist 6 Wochen zum Quartal derzeit noch richtig. Letztmöglicher Tag des Zugangs der schriftlichen Kü: 19.05.2005

Gruß,
LeoLo