in der familie X ist ein todesfall eingetreten und nun muß die wohnung gekündigt werden. wie ist in diesem fall die kündigungsfrist ??. es besteht noch ein alter DDR mietvertrag. was ist ausserdem noch zu beachten.
frau y wurde von den angehörigen beauftragt dieses in die wege zu leiten, da die angehörigen weit entfernt wohnen. welche unterlagen oder vollmachten benötigt frau Y ??.
Danke für eure Mühe.
Hallo erstmal.
in der familie X ist ein todesfall eingetreten und nun muß die
wohnung gekündigt werden. wie ist in diesem fall die
kündigungsfrist ??
Komt drauf an für wen: http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mieterkuen… -> ‚Tod des Mieters‘. Im Regelfall drei Monate.
es besteht noch ein alter DDR mietvertrag.
Sicher ? Wohl eher ein Vertrag mit einem bestimmten Vermieter.
was ist ausserdem noch zu beachten.
Erbrechtlich gesehen: was gehört zur Erbmasse, wer soll erben (sofern kein rechtsgültiges Testament vorliegt),…
Rein mietrechtlich fehlt nur das Kündigungsschreiben.
frau y wurde von den angehörigen beauftragt dieses in die wege
zu leiten, da die angehörigen weit entfernt wohnen. welche
unterlagen oder vollmachten benötigt frau Y ??.
Die Vollmacht der Erbengemeinschaft (hier müssen _alle_ Berechtigten an einem Strang ziehen) sollte schriftlich fixiert werden. Weiters: Erbschein, Meldung beim Einwohnermeldeamt, Krankenkasse, Vermieter, Versicherung,…: http://www.ruby-erbrecht.de/
HTH
mfg M.L.
Hallo
danke für die vielen informationen und hilfreichen links. damit haben sie und schon geholfen.
mfg H.B
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