Kündigungsfrist im Vertrag

Hallo an alle Wissenden,

in einem Arbeitsvertrag steht zum Punkt Laufzeit / Kündigung Folgendes:
„§ 2 Laufzeit / Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.12.2009 und ist auf die Dauer der Probezeit von sechs Monaten befristet. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Vor Beginn des Arbeitsvertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.“

Der AN hat ein Angebot eines neuen AG, Arbeitsbeginn am 19.04. und möchte deshalb kündigen.
Beim alten AG bestehen noch Anspruch auf ca. 20 Überstunden und 4 Tage Urlaub.

Angenommen der AN möchte am 01. April kündigen. Auf welchen Tag würde er, am günstigsten, kündigen können - um bei den neuen AG am 19.04. anfangen zu können? Oder muss der AN am 31.03. kündigen?

Angenommen der AG möchte am 06. April kündigen. Wäre dies möglich auf den 19.4 ? oder 20.04. (mitten im Monat)?

Und dürfte sich das ganze 1 Tag überschneiden (alter AG neuer AG). 1 oder 2 Tage sollte doch möglich sein, oder?
Anders ist es aufgrund der Feiertage nicht möglich.

LG Jasmin

Hallo,

Angenommen der AN möchte am 01. April kündigen. Auf welchen
Tag würde er, am günstigsten, kündigen können - um bei den
neuen AG am 19.04. anfangen zu können? Oder muss der AN am
31.03. kündigen?

die Kündigungsfrist ist stets der Mindestzeitraum. Früher geht immer. Wo ist das Problem dem jetzigen AG gegenüber ehrlich und fair zu sein und schon jetzt zu kündigen?

Gruß

S.J.

Hallo,

die Kündigungsfrist ist stets der Mindestzeitraum. Früher geht
immer. Wo ist das Problem dem jetzigen AG gegenüber ehrlich
und fair zu sein und schon jetzt zu kündigen?

Ich hatte eine klare Frage gestellt. Warum fragst du was wäre wenn?
Muss ich nicht beantworten, tue es aber:
Weil alte AG leider nicht ehrlich und fair ist (der AN hat schon Einiges innerhalb der Firma beobachten können, auch wie man mit den Arbeitnehmern umgeht). Wenn der AN also am 01. kündigt, dann wäre es auf den 14.04. und er stünde 5 Tage ohne Versicherungsschutz und Einkommen da…
(Warum muss man auf www immer öfter seine Fragen begründen müssen???)

Und meine Frage bleibt somit leider noch unbeantwortet.

LG Jasmin

2 „Gefällt mir“

Hallo

Wenn der AN am 19.04. woanders anfangen will, muß er zum 18.04. kündigen. Die Kü muß dem AG bis spätestens am 04.04. zugehen. Da dies ein Sonntag ist, muß die Kü vorher zugehen. Bei einer normalen Betriebsbetrieb von Mo-Fr, wäre - wegen des Karfreitages - der letztmögliche Zugangstag demnach der 01. April. Persönliche Übergabe mit Bestätigung des Erhaltes sei zu favorisieren. Das einzige Problem, was nicht ganz auszuschließen ist, wäre, daß der AG am selben Tag noch zum 15. April wirksam kündigen kann. Dann sind drei Tage zwischen den AV. Auf den Versicherungsschutz hat das aber keine Auswirkungen und vielleicht kann der Resturlaub / Überstunden bis zum Beschäftigungsende ja nicht mehr genommen werden, so daß dies abgegolten wird und die zweitägige „Beschäftigungslosigkeit“ finanziell dadurch kompensiert wird.

Die Frage mit der Kü des AG am 06. April verstehe ich jetzt zwar inhaltlich nicht, aber am 06. April kündigt man zum 20. April (= letzter Tag des Beschäftigungsverhältnisses)- auch der AN.

Eine Überschneidung ist rechtlich nicht in Ordnung und könnte zudem hier zumindest dann zu handfesten Problemen führen, wenn der zukünftige Ex-AG darauf besteht, den Urlaub und die Überstunden abzugelten und man am 19.04. beim neuen AG nicht auftauchen kann… Imho eine schlechte Variante.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank!

Das war eine sehr ausführliche und hilfreiche Antwort!!

LG
Jasmin

Hallo,

man mit den Arbeitnehmern umgeht). Wenn der AN also am 01.
kündigt, dann wäre es auf den 14.04. und er stünde 5 Tage ohne
Versicherungsschutz und Einkommen da…

wie ich bereits schrieb, handelt es sich um Mindestfristen. Man kann also problemlos heute, morgen oder übermorgen zum 18.04. kündigen. Man darf die zwei Wochen nur eben nicht unterschreiten.

Aber anstatt die Antwort zu verstehen, wird hier gemeckert.

S.J.

1 „Gefällt mir“

hallo,
Wie bereits geschrieben ist der AG nicht fair und ehrlich. Deswegen wird er höchst warscheinlich die Kündigungsfristen auf die 14 Tage reduzieren. So wie er es vor 2 Monaten bei einem anderen AN auch gemacht hat.
Deshalb ist keine frühere Kündigung möglich, weil man dann einige Tage erwerbslos wäre.

Aber anstatt auf die Ursprungsfrage einzugehen wird erst einmal spekuliert was man noch alles machen könnte wenn man wolle …

LG Jasmin