Kündigungsfrist im Vetrag nicht genau definiert

Im Arbeitsvertrag befindet sich folgender Paragraph: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.

Ich frage mich nun, auf Grund fehlender Definition (beträgt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), ob für Arbeitnehmer nun die gesetzliche Frist greift.

Man arbeitet mitunter bis zu 18 Stunden am Tag und Ruhezeiten zwischen zwei Diensten liegen meist auch nicht im gesetzlichen Rahmen. Unzufriedenheit herrscht, man hat etwas neues in Aussicht und will kündigen. Kann man, im Falle die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat gilt nicht, auf Grund der langen Arbeitstage fristlos kündigen oder muss man die 3 Monate noch absitzen?

Danke für eure Antworten.

MfG Marcel

Hallo

Ich frage mich nun, auf Grund fehlender Definition (beträgt
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), ob für Arbeitnehmer nun die
gesetzliche Frist greift.

Imho: Nein

Kann man, im Falle die gesetzliche
Kündigungsfrist von einem Monat gilt nicht, auf Grund der
langen Arbeitstage fristlos kündigen

Nein.

oder muss man die 3
Monate noch absitzen?

Man kann sich mit dem AG einigen. Oder man kann die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen einfordern bzw selbst vornehmen, indem man die Arbeit nach Ablauf der Höchstarbeitszeit einfach einstellt und vor Ablauf der Ruhezeit nicht aufnimmt. Danach klappt die Einigung mit dem AG zur vorzeitigen Vertragsauflösung evtl auch besser. Risiko ist selbstverständlich, daß der AG den AV fristlos kündigt und man einen Prozess führen muß, wo dann über die Rechtmäßigkeit der vermeintlichen Arbeitsverweigerung und daraus resultierend der Kündigung entschieden wird.

Gruß,
LeoLo