Im Arbeitsvertrag befindet sich folgender Paragraph: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Ich frage mich nun, auf Grund fehlender Definition (beträgt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), ob für Arbeitnehmer nun die gesetzliche Frist greift.
Man arbeitet mitunter bis zu 18 Stunden am Tag und Ruhezeiten zwischen zwei Diensten liegen meist auch nicht im gesetzlichen Rahmen. Unzufriedenheit herrscht, man hat etwas neues in Aussicht und will kündigen. Kann man, im Falle die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat gilt nicht, auf Grund der langen Arbeitstage fristlos kündigen oder muss man die 3 Monate noch absitzen?
Danke für eure Antworten.
MfG Marcel