Frage zur Kündigungsfrist in einem Zeitvertrag:
Ein Arbeitnehmer hat einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag.
Dieser Vertrag wird um ein weiteres Jahr verlängert.
Im AV wird nichts über einzuhaltende Kündigungsfristen erwähnt.
Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu beenden und wenn ja welche Fristen sind einzuhalten?
Grüße Rainer
Hallo Rainer,
Im AV wird nichts über einzuhaltende Kündigungsfristen
erwähnt.
Insofern nicht zufällig ein Tarifvertrag gilt (FAQ:1989), der dann speziell was zu befristeten Verträgen bzw. deren Kündigung aussagt, ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar.
Zitat: „(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.“
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html
MfG
P.S. Für die Beantwortung der Frage hättest du übrignes nicht mal sehr weit scrollen müssen in diesem Brett. Die hat nämlich Bobesch erst vor 1-2 Tagen gestellt.