Kündigungsfrist in der Probezeit

Hej,

wenn der Arbeitnehmer in der Probezeit eine zweiwöchige Kündigungsfrist
hat, darf man dann jederzeit kündigen?

Z. B. man kündigt am 06.07.07 zum 20.07.07.

Oder muss man sich an bestimmten Tagen orientieren?

Z. B. man kündigt am 01.08.07 zum 15.08.07 (zum 1., 15. oder 30.).

Im Vertrag steht nur „zwei Wochen“.

Danke :smile:

Hm also bei uns in Österreich kann man in der Probezeit von einem Tag auf den anderen sagen - Yo Leute auf nimmer wiedersehen, ich komm morgen nicht mehr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

wenn der Arbeitnehmer in der Probezeit eine zweiwöchige
Kündigungsfrist
hat, darf man dann jederzeit kündigen?

Z. B. man kündigt am 06.07.07 zum 20.07.07.

Unter Beachtung von FAQ:1990 würde man wohl eher 06.07.07. zum 31.07.07 kündigen.

mfg M.L.

Hallo,

wenn der Arbeitnehmer in der Probezeit eine zweiwöchige
Kündigungsfrist
hat, darf man dann jederzeit kündigen?

Z. B. man kündigt am 06.07.07 zum 20.07.07.

Unter Beachtung von FAQ:1990 würde man wohl eher 06.07.07. zum
31.07.07 kündigen.

Wieso? Die 2-wöchige Probezeitkündigungsfrist ist zu jedem beliebigen Datum, insofern nichts anderes (zusätzliches) vereinbart ist.

MfG

Hm also bei uns in Österreich kann man in der Probezeit von
einem Tag auf den anderen sagen - Yo Leute auf nimmer
wiedersehen, ich komm morgen nicht mehr.

In Deutschland ist das nicht so. (außer bei Ausbildungsverhältnissen nach BBiG oder wenn ein - geltender - Tarifvertrag es so bestimmen würde)

Aber in der FAQ:1990 steht doch:

Innerhalb einer vereinbarten Probezeit für die Dauer von höchstens 6
Monaten beträgt die Mindestkündigungsfrist 2 Wochen zu einem beliebigen
Termin.

Also warum zum 31.07.07? Das sind dann ja über drei Wochen…

Ein Argument, um in Österreich zu arbeiten. :wink:

Innerhalb einer vereinbarten Probezeit für die Dauer von
höchstens 6
Monaten beträgt die Mindestkündigungsfrist 2 Wochen zu einem
beliebigen
Termin.

Stimmt
stimmt
stimmt
(so ein Lapsus passiert wenn man mehrere Sachen simultan macht)

Hi,

2 Wochen sind 2 Wochen. Du MUSST dich natürlich nicht an bestimmte Stichtage halten.

Ich würde es aber trotzdem machen weil es in einem Arbeitszeugnis - das dir in jedem Fall zusteht - immer wesentlich besser aussieht wenn man zum Monatsende gegangen ist (im Notfall noch zum 15.) als wenn das Arbeitsverhältnis an einem ganz krummen Datum endete.

Wer das Zeugnis liest wird bei seltsamen Daten annehmen dass man sich aufgrund von unüberbrückbaren Differenzen im Streit getrennt hat oder gar fristlos rausgesetzt wurde.

Gruß,

MecFleih