Kündigungsfrist in der Probezeit

Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Kündigungsfrist in der Probezeit. Von wievielen Wochen soll ich denn ausgehen?

Vielen Dank

Hi Ho,

die Kündigungsfrist ist während der Probezeit steht im §622 des BGB. Darin heißt es:

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Allerdings kann diese Frist aufrund von Tarifverträgen etc. abweichen:

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

nachzulesen auch auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Ich hoffe das hilft dir weiter

Grüße
Zahariel

Hallo,
was ist den das für eine Anstellung?
Angestellte oder Arbeiter?
Geringfügig-Teilzeit oder Vollzeit?
Wie lange besteht daas Arbeitsverhältnis?
Dürftige Infos reichen leider nicht aus um die Frage zu beantworten denn eine pauschale Antwort für alle gibt es nicht.
Gruß Sunny

Es handelt sich um eine Festanstellung in Vollzeit
Ich bin seit 2 Monaten in dieser Firma angestellt.
Hoffe ich alle Unklarheiten aus der Welt geschafft.

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Ich hatte ursprünglich auch an 2 Wochen gedacht. Mir wurde aber gesagt dass es 4 wochen sind! ich wußte also nicht was ich glauben soll

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Es sind 4 Wochen

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Hallo

Es sind 2 Wochen, sofern nicht tarifvertraglich etwas anderes bestimmt ist. Voraussetzung ist natürlich, daß überhaupt eine Probezeit vertraglich vereinbart wurde. Automatisch jibbet die nämlich nicht…

Gruß,
LeoLo

Hallo

Es sind 4 Wochen

Wie kommst Du darauf?

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

und welche Körbchengröße und der Geburtsname der Schwiegermutter und katholisch oder evangelisch?

Die Antworten auf diese Fragen sind - wie deine auch - für die Beurteilung der Frist völlig egal.

VG
EK

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… aus dem gleichen Grund, weshalb Sunny wissen wollte, wie lange die Betriebszugehörigkeit ist und ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung, Teilzeit, Vollzeit, Angestellte oder Arbeiter handelt - obwohl das der einschlägigen BGB-Norm ziemlich schnuppe ist?

VG
EK

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