Kündigungsfrist in der Probezeit

Meine Frage:
Wenn in einem Arbeitsvertrag steht, dass in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen und danach von 4 Wochen zum Monatsende gilt, kann dann auch am letzten Tag der Probezeit mit der Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Beispiel: die Probezeit endet am 31.12.2013. Die Kündigung erfolgt am 27.12.2013 (Freitags) zum 10.01.2014 (Freitags).
Dann wären ja die 2 Wochen eingehalten. Es ist nichts vereinbart, dass die Kündigung zum 01. oder 15. erfolgen muss. Lediglich 2 Wochen sind angegeben.
Oder greift hier die Konstellation, dass die Probezeit am 31.12.2013 beendet ist und ab 01.01. die 4 Wochen gelten?

Für die Antowrten sag ich schon mal vielen Dank.
LG

Meine Frage:
Wenn in einem Arbeitsvertrag steht, dass in der Probezeit eine
Kündigungsfrist von 14 Tagen (…) gilt, kann dann am 27.12.2013 (Freitags) zum 10.01.2014 (Freitags) [gekündigt werden?]

Genau so.

Kündigungsfrist meint: Datum Zugang Kündigung + Frist = letzter Arbeitstag. Bei Probezeitkündigung ist taggenauer Frist_beginn_ (gesetzlich) vereinbart.

G imager761

Vielen Dank für die Antwort.
So etwa dachte ich es mir, war mir aber nicht sicher.

LG Albert