kündigungsfrist in der probezeit 14 tage, aber warum sagt der arbeitgeber 450,00, geht nicht?

Hallo,

ich würde mir eine schnelle Antwort auf meine Frage wünschen.

ich habe am 1.1.13 einen Minijob angenommen.
die Probezeit beträgt 6 Monate, wurde nach einem Gespräch( Probezeitgespräch) verlängert vom Chef um weitere 3 Monate,
weil er sich unsicher war, ich hatte nur 24 Arbeitstage bis dahin.( Minijob)

ich habe nun eine neue, bessere Arbeit gefunden.

im Arbeitsvertrag steht, 14 Tage Kündigungsfrist, schriftlich,
habe ich gemacht.

abgegeben am 22.7.13 an Vorgesetzte,
weil beide Chefs im Urlaub sind.

unter Berücksichtigung meiner verbleibenden 7 Tage Urlaub, anteilmäßig, ist der 24.7.13 mein letzter Arbeitstag.

der Chef ist zurück und sagt, sehr forsch, das geht so nicht, ich muss weiter arbeiten, dieses verlangt der Dienstplan.

warum?

ich dachte 14 Tage habe ich eingehalten zum 4.8.13

danke für die Antwort

Hallo Unifix,
das Gesetz sagt grob: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ - Deine Kündigung geschieht NACH diesem Zeitraum von 6 Monaten, du warst faktisch nicht mehr in Probe, auch wenn dein Arbeitgeber es so bezeichnete. Dann gilt wohl dieses: „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“ Spezielleres kann man z.B… nachlesen unter „http://dejure.org“.

Frage: was bedeutet „weiterarbeiten“? Über den 24.07. oder über den 04.08. hinaus?
Wenn es „nur“ um den Resturlaub geht, könnte der Chef Arbeitsleistung verlangen, wenn die betrieblichen Belange dies notwendig machen, muss dann aber den Anspruch/die Tage auszahlen.
Gruß