kündigungsfrist in der probezeit 14 tage, aber warum sagt der arbeitgeber 450,00, geht nicht?

Hallo,

eine schnelle Antwort auf diese Frage währe wünschenswert.

man nehme an, jemand nimmt am 1.1.13 einen Minijob an.
die Probezeit beträgt 6 Monate, die würde nach einem Gespräch( Probezeitgespräch) verlängert vom Chef, um weitere 3 Monate,
weil man sich unsicher war, der jemand hatte nur 24 Arbeitstage bis dahin.( Minijob)

man nehme an, der jemand hat eine neue, bessere Arbeit gefunden.

im Arbeitsvertrag steht, 14 Tage Kündigungsfrist, schriftlich,
hatte man gemacht.

abgegeben am 22.7.13 an Vorgesetzte,

weil beide Chefs im Urlaub sind.

unter Berücksichtigung der verbleibenden 7 Tage Urlaub, anteilmäßig, ist der 24.7.13 letzter Arbeitstag?

Chef sei nun zurück nehme man an, und sagt sehr forsch, dass geht so nicht, der jemand muss weiter arbeiten, dieses verlangt ein Dienstplan.

warum?

man dachte 14 Tage, wie im vertrag vereinbart sind eingehalten zum 4.8.13

danke für die Antwort

hallo.

man nehme an, jemand nimmt am 1.1.13 einen Minijob an.
die Probezeit beträgt 6 Monate, die würde nach einem Gespräch(
Probezeitgespräch) verlängert vom Chef, um weitere 3 Monate,
weil man sich unsicher war, der jemand hatte nur 24
Arbeitstage bis dahin.( Minijob)

das ist doch blödsinn. wer nach 24 tagen schon sicher ist, daß er nach 6 monaten noch unsicher ist, der weiß m.e. ganz genau, daß er den AN nur für 9 monate braucht.
abgesehen davon sind 6 monate zwar nicht verboten, aber doch ungewöhnlich lang für eine probezeit - zumal für einen minijob!

im Arbeitsvertrag steht, 14 Tage Kündigungsfrist, schriftlich,
hatte man gemacht.
abgegeben am 22.7.13 an Vorgesetzte,

natürlich mit nachweis bzw. zeugen?

unter Berücksichtigung der verbleibenden 7 Tage Urlaub,
anteilmäßig, ist der 24.7.13 letzter Arbeitstag?

ja, wenn der chef den urlaub genehmigt. er kann die genehmigung aber aufgrund „dringender betrieblicher belange“ verweigern.

Chef sei nun zurück nehme man an, und sagt sehr forsch, dass
geht so nicht, der jemand muss weiter arbeiten, dieses
verlangt ein Dienstplan.

wenn er den urlaub verweigert, muß der AN tatsächlich bis 04.08. weiterarbeiten, der AG muß dann aber die 7 urlaubstage ausbezahlen.

gilt hier eigentlich ein tarifvertrag? in dem sind solche dinge (länge der probezeit, urlaubsanspruch bzw. -ausgleich) normalerweise geregelt.

gruß

michael

Hallo,

eine Probezeitverlängerung über die in § 622 Abs. 3 BGB höchstzulässige Dauer hinaus ist - auch im gegenseitigen Einvernehmen - unwirksam. Diese Unwirksamkeit gilt für beide Seiten. So zB auch ErfK, Müller-Glöge, § 622 BGB Rn.14f
Nach Ablauf der 6 Monate wandelt sich die KüFri automatisch auf das gesetzliche Mindestmaß des § 622 Abs. 1 von 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende um:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Die Begründung des Chefs war zwar hirnrissig, aber die Kündigung des AN ist nicht rechtmäßig. Die Frage ist, ob Scheffe noch seinen Irrtum bemerkt und auf Vertragserfüllung besteht.
&Tschüß
Wolfgang