Hallo,
vorab erst mal eine Frage von mir. Wenn ich es richtig sehe, geht es hier um Zeitarbeit. Welcher Tarif liegt den zu Grunde (IGZ, AMP)???
und dann:
Hi.
Ich hätte ein paar Fragen…
Wenn in einem Arbeitsvertrag steht, das es während der
Probezeit eine Kündigungsfrist gibt - ist diese Wirksam?
Oder ist man, wie ich eigentlich dachte, während der Probezeit
jederzeit Grundlos fristlos Kündbar?
Du schmeißt hier Kündigungsgrund und Kündigungsfrist durcheinander. In der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. Hält sich aber an die Fristen. Natürlich kann es Sachverhalte geben, wo auch fristlos gekündigt wird (z.B. wenn der Mitarbeiter am 1. Tag nicht seine Arbeit aufnimmt). In den ersten sechs Monaten bedarf es keines Grundes für Kündigungen (§1 Abs. 1 KSchG - unabhängig von der Probezeit) (es gibt hier natürlich auch wieder Sonderfälle - aber bleiben wir mal beim normalen Ablauf)
Wenn man als Zeitarbeiter das Firmenauto der Zeitarbeitsfirma
nutzen soll - muss man selbst das Benzin, das Verbraucht wird,
zahlen, oder muss die Firma das übernehmen?
Kommt darauf an, was vereinbart ist. Rede wir von externen oder internen Mitarbeitern?
Wie viel Wegzeit muss man als AN „auf eigene Kappe“ nehmen,
bevor man die Zeit auf einem Stundenzettel als Fahrzeit
aufschreiben darf?
Eigentlich ist Arbeitsbeginn der Zeitpunkt, an dem man am Arbeitsplatz angekommen ist. Der Weg zur Arbeit ist „Privatvergnügen“. Etwas anders wird es oft bei Facharbeitern gehandhabt, die zuerst zum Kunden fahren, dort ein Auto übernehmen (mit Werkzeug etc.) und dann mit diesem Auto zur Baustelle fahren. Hier könnte man argumentieren, dass er ja schon beim Kunden das Fahrzeug vorbereitet und somit also arbeitet.
Mir kamen bisher mehrere möglichkeiten zu Ohren - 1 Stunde Weg
pro Tag (hin und zurück), 1 Stunde pro Weg, oder gar etwas
ganz anderes ?
Hier geht es wohl eher um die Zumutbarkeit. Hier liegt das in der Regel bei insgesamt 2,5 Std. (bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden).
Und zuletzt;
Ab wann gilt diese Wegzeit?
Sobald man die Firma verlässt?
Wenn ja, was ist, wenn man den Umweg über die Firma nicht
machen muss?
Oder beginnt es schon, sobald man die Wohnung verlässt?
Was für ein Umweg über die Firma? Rest: s.o.
Gruß
Yvonne