Kündigungsfrist in einer möblierten WG

Hallo zusammen!

Eine Frage zu meiner derzeitigen Misere: Ich wohne in einer WG, in der jeder einen einzelnen Mietvertrag für sein Zimmer hat und das Mitbenutzungsrecht von Küche und Badezimmer. In meinem Vertrag steht, das ich nur zum 1.9. oder 1.3. kündigen kann. Dass das nicht stimmt und unzulässig ist, habe ich schon rausbekommen.

Nun wird mein Zimmer voll möbliert vermietet. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 3 Monate und muss zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.

Der Vermieter wohnt nicht mit in der Wohnung, er vermietet diese nur. 2 andere Mieter (auch Studenten) wohnen in den anderen Zimmern. Es handelt sich nicht um ein Wohnheim oder ähnliches, sondern wird von Privat vermietet.

Wie ist nun meine gesetzliche Kündigungsfrist? Ein Monat, zum 15. eines Monats oder 3 Monate?? Würde gerne im Juli schon raus. Vielen Dank für eure Hilfe!!

Villaa

Moin moin ,
ausschlaggebend ist , wie lange du das Zimmer schon bewohnst !Der Standard liegt bei 3 Monaten Kündigungsfrist . Kann sich aber verlängern , je länger das Zimmer ( die Wohnung ) bewohnt wird . Ab dem 5 Mietjahr können das bis 6 Monate sein .
Sorry , aber da haben Vermieter die besseren Karten . Ein triftiger Grund für vorzeitige Kündigung kann sein : Wechsel des Studienplatzes , Umzug aus gesundheitlichen Gründen oder Heirat .Auch unzumutbare Zustände ( feucht , laut ect. ) können eine vorzeitige Kündigung Rechtfertigen . Nachmieter finden , kann auch eine Lösung sein .
Hoffe , dass ich dir Helfen konnte .

Hallo, die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist die vom Gesetzgeber festgelegte. Diese kann nur durch eine Klausel im Mietvertrag verkürzt werden. Eine frührere Kündigung kann somit nur im Gegenseitigen Einvernehmen erfolgen und ist im Normalfall somit bei Stellung eines Nachmieters möglich.

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

(Miet-)Vertragsrecht bei WG´s ist nicht ganz so mein „Gebiet“.

MfG schoerschi

Ein Mieter hat drei Monate Kündigungsfrist, es sei denn es wurde eine kündigungsfrei Zeit vereinbart (Verzicht auf Kündigung). Die Kündigung muß zum 3. Arbeitstag im Monat beim Vertragspartner sein. Liegt die Kündigung dem Vermieter am 3. Arbeitstag vor (03.05.), dann kan der Mieter zum 31.07.12 ausziehen.

Gruß Fred

3-Monate

Hallo,

das sollten dann wohl 3 Monate sein.

MfG

Hallo, laut Gesetz hast Du eine 3 monatige Kündigungungsfrist einzuhalten, es sei denn, Du kannst einen Nachmieter nachweisen, dann kannst Du eher ausziehen. Dieser muss vom Vermieter aktzepiert werden.

Hallo Villaa,
einige Infos fehlen:

  1. Befindet sich die WG im 2-Familien-Haus des Vermieters?
  2. Bezahlst Du Deine Miete monatlich oder in kürzeren Abständen?
  3. Ist der Mietvertrag befristet oder unbefristet?
    In den o.g. Fällen könnte es sich z.B. um eine „Einliegerwohnung“ oder andere Spezialfälle handeln, für die es wieder spezielle Regelungen gibt. Ich geh jetzt mal im Folgenden davon aus, dass das nicht so ist.

Es gilt grundsätzlich, dass für beide Parteien die BGB-Fristen gelten, egal ob möbliert oder nicht. Mit den 3 Monaten liegst Du, in dem Fall wohl leider, richtig.

Hallo,

ich meine, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, aber ich würde versuchen einen Nachmieter zu bringen, so dass du früher raus kannst.

Viel Glück Knarf