Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage:
Person A mietet ein möbliertes Zimmer von Person B. Person B ist selber Hauptmieter der Wohnung.
Der Mietvertrag wurde mit einer Mindestmietdauer von 1 Jahr geschlossen und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Nun meint Person B, dass sie Person A mit einer Frist von 2 Wochen zu Monatsmitte oder Monatsende kündigen kann.
Wären solche Paragraphen (Mindestmietdauer / Kündigungsfrist) in einem Standart-Mietvertrag unwirksam? Kann Person A innerhalb von 14 Tagen vor die Tür gesetzt werden?
Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen.
Viele Grüße