in einer WG wohnen Eigentümer(2) und Nichteigentümer(3) zusammen. Die einzelnen Zimmer sind unmöbliert. Es existieren nur mündliche „Mietverträge“. Welche Fristen sind bei Kündigungen einzuhalten ?
Ergänzung:
Ich haben gelesen, dass eine WG rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu werten ist. Ist hier also Gesellschaftsrecht (§723 BGB) anzuwenden ?
in einer WG wohnen Eigentümer(2) und Nichteigentümer(3)
zusammen. Die einzelnen Zimmer sind unmöbliert. Es existieren
nur mündliche „Mietverträge“. Welche Fristen sind bei
Kündigungen einzuhalten ?
Wer kündigt wen?
Ergänzung:
Ich haben gelesen, dass eine WG rechtlich als Gesellschaft
bürgerlichen Rechts zu werten ist.
Dies gilt eher bei gemeinsamen Hauptmietern in einem Objekt, die den gleichen VM haben.
Ist hier also
Gesellschaftsrecht (§723 BGB) anzuwenden ?
Eher nicht, eine Wohn-GbR ist eine Zweckgemeinschaft, hier eben nur zum Wohnen, nicht für Gelderwerb etc.
mich interessieren beide Richtungen:
Eigentümer A kündigt Mieter B und
Mieter B kündigt Eigentümer A
B hat eine Kündigungsfrist vom 3 Werktag an bis zum übernächsten Monatschluss.
Hmm, bei A ist es verzwicker. Üblicherweise kann A gar nicht ohne Begründung kündigen.
WEnn jedoch die Eigeheimregelung auch füreine gemeinsam genutze Wohneinheiten gilt, kann auch der Eigentümer den Mieter ohne Begründung kündigen.
(Frist 6 oder 9 Monate, findet sich gerade nicht, vielleicht hift ein anderer Experte hier mal aus)
Eher nicht, eine Wohn-GbR ist eine Zweckgemeinschaft, hier
eben nur zum Wohnen, nicht für Gelderwerb etc.
kann man das irgendwo nachlesen ?
sicher:
googel: gbr Wohngemeinschaft
Googeln habe ich schon versucht, da bestätigt sich eigentlich, das eine WG eine GBR ist. Ist der Eigentümer extern kann ich das ja nachvollziehen, die Vermietung findet zwischen VM und GBR statt; auch wenn die GBR sich auflöst müssen die Regelungen zum Mietvertrag eingehalten werden.
Wohnt der Eigentümer aber in der WG hakt es bei mir mit dem Verständnis. Einerseits GBR (also $723 BGB jederzeit kündbar - nur nicht zur Unzeit) andererseits Mietrecht (3 bzw. 6/9 Monate).
Vielleicht ist mir auch nur unklar was den Unterschied zwischen einer allgemeinen GBR und Wohn-GBR als Zweckgemeinschaft ist.
Eher nicht, eine Wohn-GbR ist eine Zweckgemeinschaft, hier
eben nur zum Wohnen, nicht für Gelderwerb etc.
kann man das irgendwo nachlesen ?
sicher:
googel: gbr Wohngemeinschaft
Googeln habe ich schon versucht, da bestätigt sich eigentlich,
das eine WG eine GBR ist. Ist der Eigentümer extern kann ich
das ja nachvollziehen, die Vermietung findet zwischen VM und
GBR statt; auch wenn die GBR sich auflöst müssen die
Regelungen zum Mietvertrag eingehalten werden.
Soll heißen, erst wenn die Wohngemeinschaft aus den Vertragvverpflichtungen heraus sind, ist auch die Wohn-gbr aufgelöst.
Wohnt der Eigentümer aber in der WG hakt es bei mir mit dem
Verständnis.
Dann kann es auch imho keine Wohn-gbr sein, weil der VM in der Wohnung selber wohnt und einen Teil weitervermeitet. IdR würde eher untervermietet werden.
Untermietvertrag sind genauso zu beachten wie hauptmietverträge, nur werden diese mit einem Hauptmietvertrag automatisch auch aufgelöst.
Wenn also der VM auch als M im Hauptmietvertrag steht, könnte nur mit Einverständnis der weiten Hauptmieter regulär gekündigt werden.
Einerseits GBR (also $723 BGB jederzeit kündbar -
Ist ja keine…
Nicht an der gbr frestbeissen
nur nicht zur Unzeit) andererseits Mietrecht (3 bzw. 6/9
Monate).
Die genaue Frit steht im Internet, habe habe gerade keinen Draht dazu.
Hilfe von anderen Experten kommt wohl auch nicht…
Vielleicht ist mir auch nur unklar was den Unterschied
zwischen einer allgemeinen GBR und Wohn-GBR als
Zweckgemeinschaft ist.
Wohnt der Eigentümer aber in der WG hakt es bei mir mit dem
Verständnis. Einerseits GBR (also $723 BGB jederzeit kündbar -
nur nicht zur Unzeit) andererseits Mietrecht (3 bzw. 6/9
Monate).
hier mal ein Link von weiter oben:
Re: abnormer Fall eines mündlichen Mietvertrages
So ein Thema kommt hier also öfter…