Kündigungsfrist in einer Wohngemeinschaft

Hallo,

in einer WG wohnen Eigentümer(2) und Nichteigentümer(3) zusammen. Die einzelnen Zimmer sind unmöbliert. Es existieren nur mündliche „Mietverträge“. Welche Fristen sind bei Kündigungen einzuhalten ?
Ergänzung:
Ich haben gelesen, dass eine WG rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu werten ist. Ist hier also Gesellschaftsrecht (§723 BGB) anzuwenden ?

Gruß
Udo

Hi,

in einer WG wohnen Eigentümer(2) und Nichteigentümer(3)
zusammen. Die einzelnen Zimmer sind unmöbliert. Es existieren
nur mündliche „Mietverträge“. Welche Fristen sind bei
Kündigungen einzuhalten ?

Wer kündigt wen?

Ergänzung:
Ich haben gelesen, dass eine WG rechtlich als Gesellschaft
bürgerlichen Rechts zu werten ist.

Dies gilt eher bei gemeinsamen Hauptmietern in einem Objekt, die den gleichen VM haben.

Ist hier also
Gesellschaftsrecht (§723 BGB) anzuwenden ?

Eher nicht, eine Wohn-GbR ist eine Zweckgemeinschaft, hier eben nur zum Wohnen, nicht für Gelderwerb etc.

vlg MC

Hi Mc Leo,

Danke für die schnelle Antwort.

Wer kündigt wen?

mich interessieren beide Richtungen:
Eigentümer A kündigt Mieter B und
Mieter B kündigt Eigentümer A

Eher nicht, eine Wohn-GbR ist eine Zweckgemeinschaft, hier
eben nur zum Wohnen, nicht für Gelderwerb etc.

kann man das irgendwo nachlesen ?

Gruß
Udo

Hi,

Wer kündigt wen?

mich interessieren beide Richtungen:
Eigentümer A kündigt Mieter B und
Mieter B kündigt Eigentümer A

B hat eine Kündigungsfrist vom 3 Werktag an bis zum übernächsten Monatschluss.

Hmm, bei A ist es verzwicker. Üblicherweise kann A gar nicht ohne Begründung kündigen.
WEnn jedoch die Eigeheimregelung auch füreine gemeinsam genutze Wohneinheiten gilt, kann auch der Eigentümer den Mieter ohne Begründung kündigen.
(Frist 6 oder 9 Monate, findet sich gerade nicht, vielleicht hift ein anderer Experte hier mal aus)

siehe mal:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Eher nicht, eine Wohn-GbR ist eine Zweckgemeinschaft, hier
eben nur zum Wohnen, nicht für Gelderwerb etc.

kann man das irgendwo nachlesen ?

sicher:

googel: gbr Wohngemeinschaft

suche etwas aus

vlg MC

Hallo Leo,

Eher nicht, eine Wohn-GbR ist eine Zweckgemeinschaft, hier
eben nur zum Wohnen, nicht für Gelderwerb etc.

kann man das irgendwo nachlesen ?

sicher:

googel: gbr Wohngemeinschaft

Googeln habe ich schon versucht, da bestätigt sich eigentlich, das eine WG eine GBR ist. Ist der Eigentümer extern kann ich das ja nachvollziehen, die Vermietung findet zwischen VM und GBR statt; auch wenn die GBR sich auflöst müssen die Regelungen zum Mietvertrag eingehalten werden.

Wohnt der Eigentümer aber in der WG hakt es bei mir mit dem Verständnis. Einerseits GBR (also $723 BGB jederzeit kündbar - nur nicht zur Unzeit) andererseits Mietrecht (3 bzw. 6/9 Monate).

Vielleicht ist mir auch nur unklar was den Unterschied zwischen einer allgemeinen GBR und Wohn-GBR als Zweckgemeinschaft ist.

Gruß Udo

Hi,

Eher nicht, eine Wohn-GbR ist eine Zweckgemeinschaft, hier
eben nur zum Wohnen, nicht für Gelderwerb etc.

kann man das irgendwo nachlesen ?

sicher:

googel: gbr Wohngemeinschaft

Googeln habe ich schon versucht, da bestätigt sich eigentlich,
das eine WG eine GBR ist. Ist der Eigentümer extern kann ich
das ja nachvollziehen, die Vermietung findet zwischen VM und
GBR statt; auch wenn die GBR sich auflöst müssen die
Regelungen zum Mietvertrag eingehalten werden.

Soll heißen, erst wenn die Wohngemeinschaft aus den Vertragvverpflichtungen heraus sind, ist auch die Wohn-gbr aufgelöst.

Wohnt der Eigentümer aber in der WG hakt es bei mir mit dem
Verständnis.

Dann kann es auch imho keine Wohn-gbr sein, weil der VM in der Wohnung selber wohnt und einen Teil weitervermeitet. IdR würde eher untervermietet werden.

Untermietvertrag sind genauso zu beachten wie hauptmietverträge, nur werden diese mit einem Hauptmietvertrag automatisch auch aufgelöst.

Wenn also der VM auch als M im Hauptmietvertrag steht, könnte nur mit Einverständnis der weiten Hauptmieter regulär gekündigt werden.

Einerseits GBR (also $723 BGB jederzeit kündbar -

Ist ja keine…
Nicht an der gbr frestbeissen :wink:

nur nicht zur Unzeit) andererseits Mietrecht (3 bzw. 6/9
Monate).

Die genaue Frit steht im Internet, habe habe gerade keinen Draht dazu.
Hilfe von anderen Experten kommt wohl auch nicht…

Vielleicht ist mir auch nur unklar was den Unterschied
zwischen einer allgemeinen GBR und Wohn-GBR als
Zweckgemeinschaft ist.

siehe meine Vorbeiträge…

Gruß Udo

vlg MC

Hi,

Wohnt der Eigentümer aber in der WG hakt es bei mir mit dem
Verständnis. Einerseits GBR (also $723 BGB jederzeit kündbar -
nur nicht zur Unzeit) andererseits Mietrecht (3 bzw. 6/9
Monate).

hier mal ein Link von weiter oben:
Re: abnormer Fall eines mündlichen Mietvertrages
So ein Thema kommt hier also öfter…

vlg MC

Hallo,

Wenn also der VM auch als M im Hauptmietvertrag steht, könnte
nur mit Einverständnis der weiten Hauptmieter regulär
gekündigt werden.

der VM und der M stehen im Mietvertrag ?
Kann das ?

Einerseits GBR (also $723 BGB jederzeit kündbar -

Ist ja keine…

Warum sollte eine WG in der zum Teil die Eigentümer wohnen keine GBR sein ?

Die Kernfrage scheint mir zu sein:
Ist hier überhaupt ein Mietvertrag entstanden ?

Gruß Udo

Hi,

Wenn also der VM auch als M im Hauptmietvertrag steht, könnte
nur mit Einverständnis der weiten Hauptmieter regulär
gekündigt werden.

der VM und der M stehen im Mietvertrag ?
Kann das ?

Einerseits GBR (also $723 BGB jederzeit kündbar -

Ist ja keine…

Warum sollte eine WG in der zum Teil die Eigentümer wohnen
keine GBR sein ?

Der Zweck eine GbR ist imho es ein Interesse wahrzunehmen. Hier wären aber zwei gegensätzliche.

Die Kernfrage scheint mir zu sein:
Ist hier überhaupt ein Mietvertrag entstanden ?

Ja, wurde denn einer vereinbart?

Gruß Udo

Hi,

Wenn also der VM auch als M im Hauptmietvertrag steht, könnte
nur mit Einverständnis der weiten Hauptmieter regulär
gekündigt werden.

der VM und der M stehen im Mietvertrag ?
Kann das ?

Die Kernfrage scheint mir zu sein:
Ist hier überhaupt ein Mietvertrag entstanden ?

Ja, wurde denn einer vereinbart?

Nicht schriftlich :smile:

Gruß Udo

Hi,

Wenn also der VM auch als M im Hauptmietvertrag steht, könnte
nur mit Einverständnis der weiten Hauptmieter regulär
gekündigt werden.

der VM und der M stehen im Mietvertrag ?
Kann das ?

Worauf soll das denn hinauslaufen?
Klar stehen M und VM im Mietvertrag, der Punkt ist nur an welcher Stelle.

Die Kernfrage scheint mir zu sein:
Ist hier überhaupt ein Mietvertrag entstanden ?

Ja, wurde denn einer vereinbart?

Nicht schriftlich :smile:

Mündlich geht auch. WEnn der VM allerdings mit im Haushalt wohnt, wäre hier ein Untermietvertrag zustande gekommen.

vlg MC

PS: Mündliche MV sind nach BGB ausgerichtet, dh der VM hat schlechtere Karten.

Hallo Mc Leo,

Danke für deine Geduld mit einem Laien,
du hast mir geholfen, dieses etwas
ungewöhnliche Konstrukt besser
einzuschätzen.

LG
Udo