Kündigungsfrist Kabel-BW verlängert

Hallo zusammen,

ich habe vor 5 Jahren einen Vertrag bei Kabel-BW angeschlossen und damals eine 1-monatige Kündigungsfrist zugesagt bekommen. Nun will ich kündigen und plötzlich heisst es, dass ich eine Kündiungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende habe und das ist nun leider noch über ein halbes Jahr hin.
Frage: Ist das rechtens, dass Kabel-BW einfach die Vertragslaufzeiten ändert, ohne mir Bescheid zu geben? Hat jemand von Euch schon änliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie ich aus dem Vertrag rauskomme?

Vielen Dank und Grüße,

Mathias

Hallo und guten Tag,
da ich selbst Vertriebspartner von Kabel BW bin, allerdings erst seit etwa 4 Jahren, kenne ich die AGB aus der Zeit vor 5 Jahren nicht. Soweit ich allerdings weiß, sind bei einem Vertrag, der unverändert fortgesetzt wird, die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültig. Deshalb gilt es diese zusammen mit dem Vertragsformular zusammen aufzubewahren, da diese auch rechtliche Verbindlichkeit haben, sofern ein Problem gerichtlich geklärt werden müsste.

In dem Fall ist es auch belanglos, welche Aussage ursprünglich beim Vertragsabschluss vom Berater in mündlicher Form getroffen wurde.

Allerdings ist es so, dass Kabel BW in den vergangenen Jahren verschiedene Geschwindigkeit-Anpassungen vorgenommen hat. Wenn man diese z. B. in Anspruch genommen hat, ein sog. Sidegrade - d. h. eine Tarif-Anpassung mit gleichen Kosten, aber anderen Tarif-Inhalten (z. B. vom Tarif Clever Kabel Telefon auf Clever Kabel Starter) - oder aber ein Upgrade zum Tarif vorgenommen wurde (z. B. um durch den Wechsel von den aktuellen 32 MBit/s auf 50 MBit/s in den nächst höheren Tarif zu kommen), dann gilt hierfür die AGB zum Zeitpunkt des Beginns der Tarif-Anpassung.

Falls z. B. im gleichen Tarif von früher 4, 6 oder später 10 auf die aktuellen 12 MBit/s am 1. Januar 2011 erhöht wurde und dieses Upgrade mit Datum 10. Januar 2011 bestätigt wurde, dann gilt die neue Vertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt wieder 2 Jahre und es gelten auch die AGB mit Stand 10. Januar 2011. Das ist quasi so, als würde man den alten Tarif kündigen und gleich im Anschluss den neuen Tarif bestellen, auch wenn dieser wie der bisherige Tarif gleich viel kosten sollte.
Im Gegenzug gelten dann auch automatisch die Vorteile der neuen Tarife, wie z. B. die Geschwindigkeit-Garantie oder anderen Garantien, die im Jahr 2011 eingeführt wurden.

Eine Ausnahme davon bildet meines Wissens, wenn man den ursprünglichen Tarif nicht angepasst hat, sondern nur mögliche Zusatz-Optionen ergänzt hat wie z. B. die ISDN-Option oder eine Ausland-Flatrate. Denn diese haben nicht nur eine eigene Vertragslaufzeit, sondern es gelten dann auch die AGB zum Zeitpunkt des Beginn der Zusatz-Option.

Somit gelten bei allen Änderungen des Grund-Tarif für Internet und Telefon immer die beim Anpassen des Tarif gültigen AGB, was eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende bedeutet. Eventuelle Argumente, man hätte durch die neuen AGB Nachteile sind hier irrelevant, denn schließlich kommt man somit auch in den Genuss von mehr Geschwindigkeit oder weiteren Vorteilen, die man bei Beibehaltung des bisherigen Tarifs nicht gehabt hätte.

Eine Möglichkeit, um vorzeitig aus dem Vertrag „heraus zu kommen“ besteht im Sonderkündigungsrecht, wenn man in einen Bereich zieht, in dem der Kabel BW-Anschluss nicht möglich ist. Dies betrifft (noch) das gesamte Gebiet außerhalb Baden-Württemberg (da Kabel BW nur in BW vertreten ist). Dies kann aber nach der geplanten Fusion mit Unitiy Media, die 2011 / 2012 erfolgen soll, anders aussehen. Außerdem gilt die Sonderkündigung dann, wenn in der neuen Anschrift noch kein Grundanschluss im Keller (von der Straße kommend = Voraussetzung für den Kabel BW-Anschluss) vorhanden ist oder der Vermieter / die Eigentümer-Gemeinschaft einen Anschluss nicht gestattet. Denn in dem Fall ist ja gar kein Bezug von Leistungen der Kabel BW möglich.
Diese Sonderkündigung hat eine eigene Kündigungsfrist und ist mit einer Pauschale verbunden. Einzelheiten stehen in den aktuellen AGB, die man sich auf der Kabel BW-Website herunter laden kann.

Somit ist es rechtens, denn Kabel BW hat nicht einfach die Vertragslaufzeit geändert, sondern durch die Tarif-Anpassung gelten die neuen, zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragskonditionen, die dann - so meine bisherigen, langjährigen Erfahrungen - durch ein Schreiben auch bestätigt wurden und bei denen i. d. R. auch die aktuellen AGB beiliegen.
Sofern zum vor 5 Jahren gebuchten Tarif keine Anpassungen vorgenommen wurden, dann wäre dies natürlich nicht rechtens, sofern die frühere Kündigungsfrist auch in den damaligen AGB aufgeführt wären.

Ich hoffe, ich konnte damit das Thema ausreichend beantworten.

Bei weiteren Fragen zum Thema kann ich auch gerne direkt helfen. Telefon (07254) 985145 oder über Facebook unter http://www.facebook.com/mks.computer.internet.service
Viel Erfolg, Markus Scheurer (MKS Computer + Internet Service)

Hallo Herr Scheurer,

Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Mathias Ulmer