Bei der freiwilligen Krankenversicherung (im Rahmen eines Studiums, falls das relevant ist) kann man erst kündigen, wenn man 18 Monate bei der gewählten Krankenkasse war.
Zählt zu diesen 18 Monaten auch eine vorherige studentische Versicherung bei der selben Krankenkasse? Hat jemand womöglich auch eine Quelle dafür?
Es geht darum, dass die bisherige Krankenversicherung noch 6 Monate einen vergünstigten Tarif anbietet. Kurz darauf wird das Studium beendet und eine andere (gesetzliche) Krankenversicherung wäre günstiger.
Also wie folgt:
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z. B. 12 Monate lang: Studentische Krankenversicherung Krankenkasse A
6 Monate: Freiwillige Krankenversicherung, ebenfalls Krankenkasse A
danach Wechsel zu einer anderen (gesetzlichen) Krankenkasse, kurz darauf Studienende und Beschäftigung als Angestellter
Kann man in so einer Konstellation so kündigen (vermutlich 3 Monate nach Ende der studentischen Krankenversicherung), dass man nach den 6 Monaten freiwilliger Krankenversicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln kann?
Nach der studentischen Krankenversicherung erst einmal zwei Monate aussetzen und dann erst in die freiwillige eintreten ist vermutlich nicht möglich?