Kündigungsfrist ? Kündigungstermin ?

Servus Experten !

Bin etwas überfordert mit den Begriffen Kündigungsfrist, Kündigungstermin, „Kündigung zum ??ten des Monats“, und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Nehmen wir an, im Gesetz stehe, es „kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch Kündigung lösen.“
Weiter stehe geschrieben (inhaltlich wiedergegeben): Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen, 2 Monate, 3 Monate …
Ein fiktives Beispiel einer 3-monatigen Kündigungsfrist:
Arbeitgeber spricht am 5. April die Kündigung aus. Nach meinem Verständnis heißt das: Arbeitnehmer wird zum Ende des Quartals gekündigt (hier der 30.6.) und hat ab dann eine 3-monatige Kündigungsfrist, d.h. der letzte Arbeitstag ist der 30.09. (Urlaubsansprüche etc. lassen wir mal weg).
Ein Bsp. einer 2-monatigen Kü-Frist: AG kündigt am 28. März, Ende des Quartals = 31. März, nach 2 Monaten (= 31.5.) ist für den AN Schicht im Schacht.

Stimmt da meine Einschätzung? Und wenn nicht, wie müssten diese fiktiven Beispiele korrigiert werden?

Danke im Voraus und
Grüße aus Wien
Helmut

Hallo Helmut,

Nehmen wir an, im Gesetz stehe, es „kann der Dienstgeber das
Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres
durch Kündigung lösen.“

Dass ihr Ösis euch auch immer so kompliziert ausdrücken müsst… *fg* Das ‚mit Ablauf‘ bedeutet in diesem Fall ‚zum Ende‘.

Beispiel: will jemand zum 30. September kündigen, muss die Kündigung bei einer sechswöchigen Kündigungsfrist dem Gekündigten spätestens am 19. August zugegangen sein. Rechnung: 30. September minus 6 x 7 Tage (= 42 Tage).

Grüße
Renee