Servus Experten !
Bin etwas überfordert mit den Begriffen Kündigungsfrist, Kündigungstermin, „Kündigung zum ??ten des Monats“, und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Nehmen wir an, im Gesetz stehe, es „kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch Kündigung lösen.“
Weiter stehe geschrieben (inhaltlich wiedergegeben): Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen, 2 Monate, 3 Monate …
Ein fiktives Beispiel einer 3-monatigen Kündigungsfrist:
Arbeitgeber spricht am 5. April die Kündigung aus. Nach meinem Verständnis heißt das: Arbeitnehmer wird zum Ende des Quartals gekündigt (hier der 30.6.) und hat ab dann eine 3-monatige Kündigungsfrist, d.h. der letzte Arbeitstag ist der 30.09. (Urlaubsansprüche etc. lassen wir mal weg).
Ein Bsp. einer 2-monatigen Kü-Frist: AG kündigt am 28. März, Ende des Quartals = 31. März, nach 2 Monaten (= 31.5.) ist für den AN Schicht im Schacht.
Stimmt da meine Einschätzung? Und wenn nicht, wie müssten diese fiktiven Beispiele korrigiert werden?
Danke im Voraus und
Grüße aus Wien
Helmut