Hallo,
mal angenommen eine Kündigungsfrist (Arbeitsvertrag) lautet: „4 Wochen zum 15. eines Monats“ - Dann wäre ja der 15. des Vormonats der letzte Tag, an dem man kündigen könnte…was aber zählt…der Termin des Posteingangs, oder Datum des Poststempels??
Ich hab Dazu leider nichts finden können:frowning:
Vielen Dank schon mal für Eure Hinweise
Suse
Hallo.
mal angenommen eine Kündigungsfrist (Arbeitsvertrag) lautet:
„4 Wochen zum 15. eines Monats“ - Dann wäre ja der 15. des
Vormonats der letzte Tag, an dem man kündigen könnte…
Das trifft nur auf den Februar zu. 4 Wochen sind 4 Wochen, nicht ein Monat.
zählt…der Termin des Posteingangs
So ist das, meines Wissens. Du solltest eine Kündigung immer so anbringen, dass Du den Zugang notfalls beweisen kannst - durch Einwurfeinschreiben, Boten oder - am besten - durch Bestätigung auf der Kopie des Schreibens. Dazu gibt es hier im Brettle schon eine ganze Menge Artikel …
Gruß, Eillicht zu Vensre
Hi!
mal angenommen eine Kündigungsfrist (Arbeitsvertrag) lautet:
„4 Wochen zum 15. eines Monats“ - Dann wäre ja der 15. des
Vormonats der letzte Tag, an dem man kündigen könnte
Nö - das wäre dann „ein Monat zum 15. eines Monats“ - aber man sollte eh nicht bis zum bitteren Ende warten!
…was aber
zählt…der Termin des Posteingangs, oder Datum des
Poststempels??
Der Termin des „Zugangs in den Empfangsbereich“.
Am besten: Dem Empfang schriftlich bestätigen lassen! Aber ein Einwurfeinschreiben reicht auch, wenn der Postbote das Teil pünktlich zustellt (er vermerkt ja dann den Einwurf)…
Vielen Dank schon mal für Eure Hinweise
Ich bevorzuge ein gutes Pils 
LG
Guido