Kündigungsfrist kürzer als Resturlaubsanspruch?

Angenommen, ein AN hat einen Vertrag zur Krankenvertretung und würde am liebsten am Arbeitsplatz bleiben, bekommt aber eine Kündigung (mit der vertragsgemäßen Kündigungsfrist von 14Tagen) Letzter Arbeitstag wäre demnach der 20.12. (Auf dem Schichtplan bis zum 31.12 incl. an den Feiertagen ist der AN fest eingeplant und zum Arbeitsablauf notwendig - der stellvertretende Abteilungleiter des AN war selber „schockiert“ - zitat ende und der leitende Abteilungleiter ist noch zwei Tage im Resturlaub … AN hat am Tag nach der Kündigung frei und muss sich selbstverständlich bei der ARGE melden…

Aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis und den Schichtplänen ergibt sich, dass der AN noch einen freien Tag durch Überstunden erarbeitet hat, 18 Tage Resturlaub bestehen und somit der letzte Arbeitstag eigentlich der 19.11. hätte gewesen sein müssen…

Aufgrund des hohen Krankenstands sind nach dem AN noch zwei weitere Krankenvertregungen eingestellt worden (die letzte vor drei Wochen)und es besteht EIGENTLICH für den Dezember eine Urlaubsperre… Ist diese Kündigung dann überhaupt zulässig? Verfällt der Resturlaub sang und klanglos?

Inoffizell wird die Stelle wieder ausgeschrieben und die Chancen des AN sind nicht schlecht, wieder auf den „Alten“ Arbeitsplatz zu kommen… Was Tun?

Soll der AN „pokern“? (Bei der Personalchefin anrufen und versuchen ihr klarzumachen, dass im Extremfall an Weihnachten ein Besetzungsproblem entsteht und AN ja eigentlich nicht mehr zu kommen bräuchte?) Oder ein freundliches /persönliches Gespräch suchen?

AN liebt seine Arbeit und würde gerne bis zum Renteneintrittsalter bleiben können…

Hallo

Resturlaub, der in Natura nicht mehr genommen werden kann, ist abzugelten. Er verfällt nicht.

Gruß,
LeoLo