Ein Bekannter von mir möchte seine feste Arbeitstelle kündigen. Laut seines Vertrages kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen. Jetzt hat er gehört unter Umständen könne aber auf Arbeitnehmerseite eine kürzere Frist gelten. Weis jemand hier Genaueres?
was hindert denjenigen zum Chef zu gehen und sein Anliegen vorzutragen? In beiderseitigem Einverständnis ist jederzeit eine Kündigung möglich. Und betriebliche Probleme sind lösbar, wenn man zeitig genug drüber spricht. Nichts ist schlimmer als ein Mitarbeiter, der gekündigt hat und seine verbleibende Zeit motivationslos in der Firma absitzt (mal extremisiert). Alle arbeitsrechtlichen Sachen sind ebenfalls in so einem Gespräch klärbar. Ein guter Grund für den Selbstrausschmiss wird ja da sein.
Wenn es im Vertrag für beide Seiten so geregelt ist, dann gilt es auch für beide Seiten!
Das, was Du gehört hast, bezieht sich vermutlich auf den §622 BGB, der für Arbeitnehmer eine vierwöchige Kündigungsfrist generell regelt, allerdings nach gewissen Zeiten die Frist für den Arbeitgeber erhöht.
Allerdings steht auch da, dass längere Kündigungsfristen vereinbart werden können, solange der Arbeitnehmer keine längere Frist hat als der Arbeitgeber…
Wie schon unten erwähnt: Das Gespräch suchen und um eine Aufhebung bitten! Vielleicht lässt der Arbeitgeber sich nicht auf eine Aufhebung von heute auf morgen ein (vielleicht, weil er erst noch einige Dinge MIT dem Arbeitnehmer - vernünftige Übergabe, Einarbeitung - regeln will), aber die wenigsten AG werden auf einen unmotivierten MA bestehen!
Aber das hat hier ja schon jemand geschrieben
Hatte ich vergessen:
Natürlich ist auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung möglich!
Aber dafür braucht man einen wichtigen Grund - und der muss wirklich ein wichtiger Grund sein, der eine Zusammenarbeit bis zum Ende der KüFri unzumutbar macht!
Ich hatte mir sowas schon fast gedacht. Wenn man ein Kündigungsfrist festgesetzt hat und diese nicht „unzumutbar“ ist, dann muss man sie auch einhalten.
Im Endeffekt ging es ja auch nur darum, dass mein Bekannter einen neuen Job in Aussicht hat, aber erst Kündigen will wenn unterschrieben ist. Und damit fällt er dann ärgerlicher Weise ins nächste Quartal, womit im ungünstigsten Fall der Antritt der neuen Stelle erst zum Oktober möglich wird.
Ich denke er wird versuchen sich mit seinem jetztigen AG zu einigen, um früher gehen zu können. Sollte wohl auch nach seiner Einschätzungen funktionieren. Das ein Nachfolger gefunden wird, und dieser auch vernünftig einzuarbeiten ist, liegt eh in seinem Interesse.