Meine Schwägerin arbeitet in Niedersachsen als Hotelangestellte. Als sie anfing, unterschrieb sie einen Arbeitsvertrag, auf dem unter Kündigungsfrist stand: Dieser Arbeitsvertrag kann beiderseits gekündigt werden mit einer Frist von 14 Tagen jeweils zum Freitag. Was heisst das und wann müsste im Falle einer etwaigen Kündigung diese abgegeben, um in der Frist zu sein? Weiterhin hat sie einmal zum Anfang einen Vertrag unterschrieben, war aber jedes Jahr im Winter einige Monate arbeitslos und wurde wieder eingestellt, aber nur mündlich. Wie ist es in diesem Fall nun mit der Kündigungsfrist? Und noch eine Frage, auf dem damaligen einzigen Arbeitsvertrag ist auch keine Angabe über Urlaubstage festgelegt. Wieviel steht denn einem Mitarbeiter im Hotel laut Manteltarifvertrag zu, oder wo kann sie sich über solche Sachen einfach mal schlau machen?
Hallo Sabrina
Zu den Tarifverhältnissen in niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe kann ich Dir leider nichts sagen. Aber wie Du schreibst, kann man ja im Manteltarifvertrag der Gewerkschaft nachschauen wie viel Urlaubstage eine Arbeitswoche ergiebt. Verträge die mit Handschlag die Wiederauflebung des Altvertrags bestätigt haben die gleiche Gültigkeit denke ich.
Gruß
Franz
sorry, aber zu deiner speziellen Anfrage kann ich leider keine Antwort geben. Ich bin mir aber sicher, dass ein anderer W-W-W’ler dir deine Frage(n) beantwortren kann.
Arbeitsrecht ist zwar nicht sooo kompliziert, aber Rechtsberatung dürfen nur Anwälte und einige wenige andere, ich nicht.
Nach meiner Kenntnis zum Nachdenken und durch Nachfragen zu überprüfen:
Der erste schriftliche Arbeitsvertrag wurde gekündigt, alle weiteren nur mündlich abgeschlossen, was normalerweise nicht mehr zulässig ist, der Arbeitgeber muss mindestens die Eckpunkte schriftlich zusammenfassen und übergeben/übersenden, also gilt das erste zumindest nicht mehr unbedingt.
Wenn nichts abweichendes geregelt ist, gilt das Gesetz (z.B. Bundesurlaubsgesetz) und/oder die nachgewiesene „betriebliche Übung“.
Tarifverträge sind nur bindend, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den enstprechenden Verbänden organisiert sind und/oder es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, also siehe 2…
Also, wenn in der Gewerkschaft, dann erst mal dahin, wenn Betriebsrat, dann dahin, wenn alles nicht, dann Anwalt und/oder Arbeitsagentur, denn die müssten ggf. ja zahlen.
Hallo,
ich bin nicht unbedingt der Fachmann in solchen Rechtsfragen. Kann auch hier nicht unbedingt ein Problem erkennen. Gibt es Probleme mit dem Arbeitgeber?
Ich versuche mal die Punkte aus meiner Sicht zu erläutern:
Punkt eins: die 14 tägige Kündigung zu einem jeden Freitag ist meiner Ansicht nach eindeutig: das Arbeitsverhälnis endet jeweils an einem Freitag, wenn die Kündigung 14 Tage vorher beim Arbeitgeber, bzw. Arbeitnehmer eingegangen ist.
Punkt zwei: meines Wissens nach sind mündliche Absprachen nicht bindent. Allerdings weis ich nicht, wie das in der Branche üblich ist.
Grundsätzlich sollte man immer auf schriftliche Verträge pochen.
Punkt drei: Urlaub gemäß Manteltarifvertrag bei der zuständigen Gewerkschaft erfragen.
Anbei ein Link, Arbeitrsrecht für Niedersachsen: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Landesarb…
hier einmal versuchen,eine Lösung zu finden. schlimmstenfalls muss ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
Alles andere sollte Deine Schwägerin mit der Gewerkschaft klären (http://www.ngg.net), oder mit einem Betriebsrat, so es einen dort in dem Betrieb geben sollte.
In diesem Forum dürfen wir eh keine konkrete Rechtsberatung machen
Also, nach dem Arbeitaverterag muss die Kûndigung an so erfolgen: Montag bis spätestens Freitag,dann wird sie nach den folgenden 2 Wochen zu Freitag wirksam.Da es aber keinen neuen schriftlichen Vertrag gibt, gilt rechtlich wohl die gestzliche Kùndigungsfrist, die betrágt einen Monat, das heißt, spâtestens am letzten eines Monats zu letzten des Folgemonats kùndigen.
Zum Urlaub. Meine Empfehlung sich an die zustándige Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststâtten zu wenden (www.ngg.der).
Hallo,
leider kann ich zu Arbeitsverträgen keinerlei Hilfe bieten.
Mein Wissensgebiet liegt bei der Technik von Zeiterfassungsgeräten - nicht bei arbeitsrechtlichen Dingen.
Gruß
Günther