Hallo,
folgend handelt es sich wohl um eine Standardkündigungsfrist. Ich lese Sie auch eindeutig, will aber mit meiner Frage noch mal auf Nummer sicher gehen!
Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das binnen einer Frist von 2 Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich auszuübende Widersruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.
Meine Frage: Wenn ich zum 3. März kündige läuft das Mietverhätniss noch bis Ende Mai, richtig!?
Der Rest von dem Text bezieht sich nur allein auf den Vermieter?
Steht sicherlich eindeutig da, aber wollts wie gesagt absichern.
Ich danke im Voraus!
Viele Grüße,
Marco