Liebe/-r Experte/-in,
ich plane meine ETW zeitweise zu vermieten an Leute, die einige Monate oder 1-2 Jahre in Berlin leben und arbeiten.
Kann ich rechtswirksam einen Mietvertrag schließen, der abweichend vom BGB eine z. B. dreimonatige Kündigungsfrist für BEIDE Seiten vorsieht, beiderseits ohne Angabe näherer Gründe?? Also ohne Eigenbedarf anmelden zu müssen oder Mietverstöße seitens des Mieters zu haben? Oder wäre so eine Vereinbarung sittenwidrig und damit ungültig trotz Unterschrift?
Macht es einen Unterschied, ob der Mietvertrag zeitlich unbefristet ist oder zB eine max. Mietdauer von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt x mit ggs. dreimonatigem Künd.recht ohne Angabe von Gründen für Mieter und Vermieter vorsieht?
Danke und Gruss