Hallo.
Ich würde gerne meine Wohnung zum 31.8.2012 kündigen. Nun gibt mein Mietvertrag folgendes her:
- Das Mietverhältnis kann von jeder Partei zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
- Die Kündigung muss schriftlich spätestens bis zum dritten Werktags des Kalendermonats erfolgen.
Hätte ich nun bis zum 4. Mai kündigen müssen?
Oder reicht, wie ich es mir denke, der 5. Juni.
danke für eure Hilfe
Hallo, es reicht hier der dritte Werktag im Juni
Sie können im Monat Mai fristgerecht zum 31.08.2012 kündigen. Damit haben Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, auf die der Vertrag hinweist, gewahrt.
bis 4.6. muss deine kündigung den vermieter erreicht haben
Hi nein es darf nur der 4 Juni sein das wäre als der 3 Werktag der letzte mögliche Termin gewesen. Wobei die Kündigung unbedingt an dem Tag im Herrschaftsbereich des Empfängers sein muss. (Briefkasten) unter Zeugen…
mfg Mößner