Kündigungsfrist Mietvertrag

Guten Morgen,
meine 3 monatige Kündigungsfrist endet am 30.09.2012. Ich erhielt von der Frau meines Vermieters wunschgemäß eine Kündigungsbestätigung zum 15.09.2012 ( mit Unterschrift).
Einen Tag später wünschen der Vermieter und der Sohn die Einhaltung der Kündigungsfrist zum 30.09.2012. Da ich meinen neuen Mietvertrag auf Grund der Bestätigung zum 15.09. bestätigt habe - gibt es ein Problem. Kann der Vermieter trotz der Unterschrift seiner Ehefrau auf den Kündigungstermin 30.09. bestehen? Ich würde mich über eine verbindliche Auskunft sehr freuen.
Vielen Dank

Wenn der Vermieter seine Frau mit Wahrnehmung seiner Interessen Bevollmächtigte und die bestätigung nicht unverzüglich widerrufen hat, dürfte der 15. bindent sein.

Guten Morgen,
meine 3 monatige Kündigungsfrist endet am 30.09.2012. Ich
erhielt von der Frau meines Vermieters wunschgemäß eine
Kündigungsbestätigung zum 15.09.2012 ( mit Unterschrift).
Einen Tag später wünschen der Vermieter und der Sohn die
Einhaltung der Kündigungsfrist zum 30.09.2012. Da ich meinen
neuen Mietvertrag auf Grund der Bestätigung zum 15.09.
bestätigt habe - gibt es ein Problem. Kann der Vermieter trotz
der Unterschrift seiner Ehefrau auf den Kündigungstermin
30.09. bestehen? Ich würde mich über eine verbindliche
Auskunft sehr freuen.
Vielen Dank

Hallo, eine Bestätigung kann nur vom Vermieter ausgestellt werden. Die Ehefrau war nicht die Vermieterin, oder? Dann ist die Bestätigung wertlos.