Hallo,
nehmen wir an, ein Mieter möchte sein Mietverhältnis für das privat bewohnte Doppelhaus (bei 3 Monate Kündigungsfrist) so kündigen, dass das Mietverhältnis mit Ablauf des Juli 2010 endet - und nehmen wir an, er hat am Freitag (30. April) den Brief aus persönlichen Gründen und am 01. Mai (Samstag) wegen des Feiertags nicht losschicken können.
Würde es dann ausreichen den Kündigungsbrief am Montag, 03. Mai, ggf. per Einschreiben, zu versenden, so dass das Schreiben am 04. Mai dem Vermieter vorliegt?
Nehmen wir an, das Schreiben kommt erst am 05. Mai beim Vermieter an - ist das dann schon zu spät (bzw. würde sich dann das Mietverhältnis um einen Monat verlängern)?
Würde mich über Hilfe bei dieser hypothetischen Frage freuen 
Frank