Kündigungsfrist Mietvertrag bei Feiertagen

Hallo,
nehmen wir an, ein Mieter möchte sein Mietverhältnis für das privat bewohnte Doppelhaus (bei 3 Monate Kündigungsfrist) so kündigen, dass das Mietverhältnis mit Ablauf des Juli 2010 endet - und nehmen wir an, er hat am Freitag (30. April) den Brief aus persönlichen Gründen und am 01. Mai (Samstag) wegen des Feiertags nicht losschicken können.

Würde es dann ausreichen den Kündigungsbrief am Montag, 03. Mai, ggf. per Einschreiben, zu versenden, so dass das Schreiben am 04. Mai dem Vermieter vorliegt?

Nehmen wir an, das Schreiben kommt erst am 05. Mai beim Vermieter an - ist das dann schon zu spät (bzw. würde sich dann das Mietverhältnis um einen Monat verlängern)?

Würde mich über Hilfe bei dieser hypothetischen Frage freuen :wink:
Frank

Hallo, der 5.Mai ist der 3.Werktag im Mai und somit noch
Frist eingehalten. Gruß

Hallo,

wie schon geschrieben, der 05.05. ist der 3te Werktag und damit fristgerecht. Allerdings sollte der Mieter die Zustellung sicherstellen, denn sonst wird das nix mit der Kündigung. Einschreiben ist womöglich nicht genug.

http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…

Gruß
Nita