Kann man die zwangsmäßige Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist durch die Beschaffung von potenziellen Nachmietern umgehen und wenn, was sind die genauen Bedingungen?
Danke für jede hilfreiche Antwort…
Kann man die zwangsmäßige Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist durch die Beschaffung von potenziellen Nachmietern umgehen und wenn, was sind die genauen Bedingungen?
Danke für jede hilfreiche Antwort…
Hallo!
Sicherlich kann man das.
Der Vermieter muss aber mit dem benannten Nachmieter auch einverstanden sein. Zwar darf er nicht grundlos ablehnen, aber es könnte ja sachliche Gründe geben, die in der Person des Nachmieters oder dessen Bonität liegen.
MfG
duck313
Du bist doch normalerweise Mietrechtsexperte. Wie kommst du auf die Idee, dass der Vermieter nicht auf Vertragserfüllung bestehen kann?
Wenn eine derartige Abkürzung der Vertragszeit nicht vorab vereinbart wurde (Mietvertrag, schriftlich, mündlich dann aber beweisbar) muss der Vermieter sich auf Nachmieter nicht einlassen und dies auch nicht begründen.
vnA
Hallo!
Der Mieter kann ja ein „berechtigtes Interesse“ haben vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden.
Das wären z.B. berufsbedingter Umzug, unverschuldete Arbeitslosigkeit(finanz. Probleme), Heirat und/oder Geburt eines Kindes(Whg. zu klein)
MfG
duck313
Selbst wenn man davon ausgeht, dass ausnahmsweise ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters bestünde, verkürzt das aber nicht die 3 Monate kurze, gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter.
„Das berechtigte Interesse entfällt auch bei einer verhältnismäßig kurzen Restlaufzeit des Mietvertrags. Das haben die Gerichte bei einer Restlaufzeit von drei bis sechs Monaten angenommen.“
http://www.gevestor.de/details/ihr-mieter-will-vorze…
zur Nachmieter-Frage im Allgemeinen siehe > Märchen Nr. 13
Gruß Rudi
Hallo
Kann man die zwangsmäßige Einhaltung der 3-monatigen
Kündigungsfrist durch die Beschaffung von einem potenziellen
Nachmietern umgehen
wenn der vor den 3 monaten einzieht passt es
Gruß
was passt dann?
vnA
Wann und wem der Vermieter Mietvertrg schliesst, ist allein seine Sache. Meint: Er kann einen Nachmieter akzeptieren und vorfristig Aufhebung zustimmen, muss es aber nicht, schon garnicht seine Ablehnung begründen.
Bedeutet: Der Mieter schuldet bis zur mietvertraglich vereinbarten bzw. gesetzliche zulässigen Beendigung seines MV Zahlung und Mietvertragspflicht, ob er auszieht oder nicht, selbst wenn er dutzende Kandidaten vorschlägt.
G imager
wenn der vor den 3 monaten einzieht passt es
… ohne Mietvertrag immer noch nicht.
G imager761
Sicherlich kann man das.
Rechtsgrund für diese Behauptung? IMHO sind Verträge immer noch so einzuhalten, wie sie geschlossen wurden
Der Vermieter muss aber mit dem benannten Nachmieter auch
einverstanden sein.
Eben.
Zwar darf er nicht grundlos ablehnen
Doch, genau das darf er. Er schuldet weder dem Interessenten noch Mieter Rechtfertigung, warum er keinen MV anbot.
G imager
Es gibt kein „berechtigtes Interesse“ bei der vorfristigen ordentlichen Beendigung von Mietverträgen
Meint: Seine Gründe spielen bei der Frage der Einhaltung einer Kündigungsfrist und Vertragserfüllung (Mietzahlung) bis zur Beendigung keine Rolle
G imager
durch die Beschaffung von einem potenziellen
Nachmieter
um zum nachmieter werden zu können braucht man einen vertrag
wenn man einen nachmieter gefunden hat und der vor den 3 monaten einzieht spart man die miete für die monate, in denen der neue mieter die wohnung hat
Und was hat die Antwort mit dem UP zu tun?
vnA