Hallo,
in der Presse ist immer wieder zu lesen, dass eine etwaig im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist (von Seiten des Mieters) von 6 Monaten keine Gültigkeit hat. Es würden 3 Monate gelten. Ist das richtig?
Wie sieht es mit der Kündigungsfrist für den Vermieter aus? Trifft es zu, das diese bei 6 Monaten, wie vertraglich vereinbart, verbleibt?
Steht beides irgendwie in Abhängigkeit zur Dauer des Mietverhältnisses? Wenn Ja, in welcher?
es kommt - wie fast immer - darauf an. Wenn z.B. in einem Vertrag rechtsgültig ein Kündigungsausschluss für eine gewisse Zeit beiderseits vereinbart wurde, dann gilt diese auch.
Gesetzliche Kündigungsfrist für einen Mietvertrag (nicht gewerbliche Miete) über Wohnraum sind für den Mieter inzwischen pauschal 3 Monate, auch bei Altmietverträgen.
Für den VM verlängern sich diese Fristen, beginnend mit 3 Monaten, ab einer gewissen Wohndauer.
Wenn im Mietvertrag dieses nicht eindeutig geregelt ist so richtet sich das nach der Mietzeit. Wer lange in einer Wohnung gelebt hatte hat einen anderen Kündigunsschutz wie jemand der kürzer in einer Wohnung lebt. die Staffelung kann ich leider nicht genau benennen.