Moin!
Eine Freundin von mir bewohnt seit ca. einem Jahr eine Mietwohnung (§ 5); wenn es zum Auszug kommen wird, wird sie etwas über ein Jahr in der Wohnung sein; Kündigung erfolgt ggf. noch vor Ablauf des ersten Jahres.
Im Mietvertrag ist eine 6-monatige Kündigungsfrist für sie „vorgesehen“. Ist das rechtlich fix? Ich meine mal gehört zu haben, das solche Fristen vom Gesetzgeber herabgesetzt wurden (IMHO auf 3 Monate). Wenn dem so ist: gilt das auch für sie oder muß sie in den sauren 6-Monats-Apfel beißen?
Danke Euch im Voraus!
Vince.