Kündigungsfrist Mietwohnung

Moin!

Eine Freundin von mir bewohnt seit ca. einem Jahr eine Mietwohnung (§ 5); wenn es zum Auszug kommen wird, wird sie etwas über ein Jahr in der Wohnung sein; Kündigung erfolgt ggf. noch vor Ablauf des ersten Jahres.

Im Mietvertrag ist eine 6-monatige Kündigungsfrist für sie „vorgesehen“. Ist das rechtlich fix? Ich meine mal gehört zu haben, das solche Fristen vom Gesetzgeber herabgesetzt wurden (IMHO auf 3 Monate). Wenn dem so ist: gilt das auch für sie oder muß sie in den sauren 6-Monats-Apfel beißen?

Danke Euch im Voraus!
Vince.

Hallo Vincent,

wenn eine sechsmonatige Kündigungsfrist vereinbart wurde und nirgends im Mietvertrag auf die gesetzliche Regelung hingewiesen ist, bleiben es nach der frei getroffenen Vereinbarung sechs Monate.

Gruss Günter