also person a ist Anfang April in ein möbliertes Zimmer gezogen, die Küche&das Bad hat sie mit der person b=Hauptmieterin geteilt=WG.person a hat aber nie einen Untermietvertrag unterschrieben. Anfang November kam es dann zu persönlichen Differenzen, die person a zu ihrem Auszug bewegt haben. Als person a der Hauptmieterin mitteilte, dass sie denkt auszuziehen, sagte person b das person a 3Wochen vorher Bescheid geben soll. Dies tat person a dann auch am 22.11.10 und war der Meinung zum 15.12. aus dem Mietverhältnis zu kommen, sie ist dann am 27.11. ausgezogen und nun will die Hauptmieterin dennoch die volle Miete für Dezember? Ist das rechtens? Desweiteren hat person a im Internet gelesen das man möbelierte Zimmer zum 15. zum Ende des Monats kündigen kann, ist es denn dann nicht auch ok, wenn man am 22. kündigt und nur noch Miete bis zum 15. des Folgemonats zahlt?
Vielen Dank!
Ohne Vertragsgrundlage hat die Hauptmieterin wenig durchsetzbare Rechte - schon gar nicht das, Mietbeteiligung über die Nutzung hinaus zu verlangen.
Kündigungsfristen sind frei verhandelbar und nicht an Art des Wohnraums gebunden.
Im Übrigen wäre zu prüfen, ob das Untermietverhältnis Zustimmung der/s Vermieters/in hatte. Dazu war sie bestimmt in ihrem MV verpflichtet…
ohne vertragsgrundlage? wie kommst du da drauf? das nennt sich dann mündlicher vertrag und ist genauso bindend, wie ein unterschriebenes stück papier. ok, man kann sagen, dass nie was vereinbart wurde und dass man da nicht gewohnt hätte. dass das nicht legal ist, muss ich nicht extra sagen, oder?
auch wenn der geschlossene vertrag keine kündigungsfristen etc. enthält, gelten immer noch die kündigungsfristen laut bgb.
die zustimmung des vermieters hat mit der sache nichts zu tun. würde der vermieter nicht zustimmen und würde es erfahren, müsste dem untermieter eben gekündigt werden. und der vermieter könnte den eigentlichen mieter abmahnen. die kündigungsfrist des untermietvertrags dürfte davon nicht beeinträchtigt werden. korrigiert mich, wenn ich da falsch liege!