Kündigungsfrist nach 13 Jahren durch Eigenkündigung?

Weiß jemand, wie lange die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von 13 Jahren in meinem Fall ist?

In den „besondere Vertragsbestandteile“ wurde „3 Monate zum Monatsende“ angegeben. Weiter steht im Vertrag Folgendes: Für beide Parteien gilt die in den besonderen Vertragsbestandteilen festgelegte Kündigungsfrist, soweit die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften keine günstigere Regelung enthalten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Jede Veränderung der gesetzlichen Kündigungsfrist gilt für die hierdurch begünstigte Partei.

Gilt in meinem Fall die Kündigungsfrist von 5 Monaten (gesetzliche Kündigungsfrist seitens Arbeitsgeber) oder 3 Monaten (nach Arbeitsvertag)?

Nach meinem Verständnis und nach dem Günstigkeitsprinzip gilt für mich die kürzere und für den Arbeitgeber die längere Kündigungsfrist. Es gilt somit meiner Meinung nach die Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich sehe das auch so.

Vielen Dank für deine Meinung!

Hallo,

die Sache ist doch eindeutig geregelt im Arbeitsvertrag mit 3 Monaten zum Monatsende.
Und eine Kündigungsfrist, die ausdrücklich nur für den Arbeitgeber gilt wie zB in § 622 Abs. 2 BGB explizit ausgeführt, kann nicht einfach etwas anderes hineingeheimnisst werden.
Es ist ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers, daß die Kündigungsfrist für den AN kürzer sein kann als für den AG, wenn nicht in Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist. Für abweichende Regelungen, die die Frist für AN verlängern, gilt dann die Höchstgrenze des § 622 Abs, 6 BGB.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo Wolfang,
vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.
Schönes Wochenende und vG

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