Kündigungsfrist nach 20 Jahren Mietverhältnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem Mietverhältnis von 20 Jahren, soll das Mietshaus nun verkauft werden. Der Preis: 340.000€ für 112m² Wohnfläche und 700m² Grundstück in Meerbusch-Lank. Dieser Preis ist aufgrund einer Schätzung eines Marklers zustande gekommen.

Ist dieser Preis gerechtfertigt, obwohl in dem Haus sowohl die Elektrik, als auch die Sanitären Anlagen ausgebessert werden müssten und auch der Keller, der Feuchtigkeit aufweist, müsste ausgeschachtet und neu gedämmt werden.

Und welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? 9 Monate oder 12 Monate? Oder etwa noch eine längere Frist?

Mit freundlichen Grüßen

M.McN.

3 Monate, wie immer …

Und welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? 9 Monate oder
12 Monate? Oder etwa noch eine längere Frist?

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

???

Den §§ auch gelesen?

Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Ich habe die Frage so verstanden, dass da der Käufer fragt.
Also Vermietersicht.
Demnach müssten es 9 Monate sein, wenn ich richtig rechne.

3 Monate „Regelkündigungszeit“
Nach 5 J. + 3 Monate = 6
Nach 8 J, + 3 Monate = 9

Ach ja?

Ich habe die Frage so verstanden, dass da der Käufer fragt.

Ich nicht. Unklare Fragen …

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Hallo,

Dieser Preis ist
aufgrund einer Schätzung eines Marklers zustande gekommen.

Ist dieser Preis gerechtfertigt, obwohl in dem Haus sowohl die
Elektrik, als auch die Sanitären Anlagen ausgebessert werden
müssten und auch der Keller, der Feuchtigkeit aufweist, müsste
ausgeschachtet und neu gedämmt werden.

ich nehme an, dies wird hier kaum jemand beantworten können.

Der Käufer muss sich eben ein Gutachten erstellen lassen, wenn er wissen will, was das Haus wert ist.

Und welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? 9 Monate oder
12 Monate? Oder etwa noch eine längere Frist?

Ich nehme an es geht aus Vemietersicht.
Dann sind es 9 Monate.

Siehe Link in der Antwort von Stefan Dewald.

Ich habe die Frage so verstanden, dass da der Käufer fragt.

Ich nicht. Unklare Fragen …

Oder eben Interpretationssache :wink:

Halt ungewöhnlich, dass sich ein Mieter, der befürchtet gekündigt zu werden dafür interessiert, ob der Kaufpreis des Hauses in dem er zur Miete wohnt angemessen ist.

Das waren meine Beweggründe davon auszugehen, dass ein künftiger Vermieter fragt.

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Hallo,

Ist dieser Preis gerechtfertigt,

selbstverständlich. Es gibt ja offensichtlich jemanden, der ihn zahlt.
Gruß
loderunner

OT: Dafür ein Intelligenzsternchen

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Du bist ja süß.

Freut mich, dass du nicht sauer bist!

Dafür auch ein Sternchen :wink:

Halt ungewöhnlich, dass sich ein Mieter, der befürchtet
gekündigt zu werden dafür interessiert, ob der Kaufpreis des
Hauses in dem er zur Miete wohnt angemessen ist.

Oder auch nicht wenn man bedenkt, dass er gesetzlich (BGB577) ein Vorkaufsrecht hätte…

Da wäre selber Kaufen bei angemessenem Preis vielleicht eine Alternative zum irgendwann vielleicht drohendem Auszug…

nur mal so am Rande :wink:

Gruss HighQ

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Wow, da ahst du das Sternchen ja noch mehr verdient als wir :wink:

Sehr vorausschauend, bzw. weitblickend!