Kündigungsfrist nach §622 (2)BGB für Arbeitnehmer?

Hallo an alle.

Mit der Interpretation des Absatzes 2, §622 BGB habe ich meine Schwierigkeit:
Wie ist die Formulierung „…wenn das Arbeitsverhältnis X Jahre bestanden hat,…“ zu interpretieren? Gelten z.B. die gesamten ersten zwei Jahre (24 Monate) die normale Kündigungsfrist , und erst wenn ich zum 25.Monat kündige müsste ich 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats einhalten?
Oder bei einer Anstellung seit 58 Monate, wären es 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats oder -weil schon im 5.Jahr- sind es die 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats?

Und gelten zwei Arbeitsverträge -mit unterschiedlichen Kündigungregelungen- in Folge(ohne Pause) beim gleichen Arbeitgeber etwa als 1 Arbeitsverhältnis (Addition der Zeit = längere Kündigungsfrist) ?

Ein Dankeschön für eure Antworten.

Gruß Francis

Hallo,

Mit der Interpretation des Absatzes 2, §622 BGB habe ich meine
Schwierigkeit:

§ 622 BGB findet nur Anwendung, wenn es gibt keine tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen gibt. Abs. 2 gilt nur für Kündigungen des AG.

Innerhalb der ersten 24 Monate kann kann mit einer Frist von vier Wochen (also mit einer Frist von 28 Tagen) zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden (3 622 Abs. 1)

Lt. Abs. 2 letzter Satz werden Zeiten vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers nicht auf die Beschäftigungsdauer angerechnet. Der EuGH hat kürzlich diese Bestimmung für nicht zulässig erklärt, weil sie eine Diskriminierung wegen Alters darstelle und mit EU-Recht nicht vereinbar sei.

und erst wenn ich zum 25.Monat kündige müsste ich 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats einhalten?

So ist es.

Oder bei einer Anstellung seit 58 Monate, wären es 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats oder -weil schon im 5.Jahr- sind es die 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats?

Das Gesetz spricht davon, dass das AV für bestimmte Zeiten bestanden hat. D. h., die jeweilige Zeitdauer muss voll erfüllt sein. Im vorstehenden Beispiel:

  • Kündigung nach 58 Monaten also immer noch mit 1 Monat Frist zum Ende des 59. Monats,
    -Kündigung am Ende des 60. Monats des AV zum Ende des 62. Monats, jetzt mit 2 Monaten Frist, da AV 5 Jahre bestanden hat.

Und gelten zwei Arbeitsverträge -mit unterschiedlichen
Kündigungregelungen- in Folge(ohne Pause) beim gleichen
Arbeitgeber etwa als 1 Arbeitsverhältnis (Addition der Zeit
= längere Kündigungsfrist) ?

Das kann ohne Kenntnis der Verträge nicht beurteilt werden. Maßgeblich könnte dabei auch sein, ob es sich um befristete oder unbefristete AV handelt. Wenn befristet, dann auch weshalb? Wie und weshalb wurde der erste Vertrag beendet? Warum wurde ein neuer Vertrag geschlossen? Gab es zwischen Ende des ersten und Beginn des zweiten AV wirklich keine Unterbrechung (da könnte 1 Tag schon ausreichen)?

Gruß
Zemionow

Hallo,

Innerhalb der ersten 24 Monate kann kann mit einer Frist von
vier Wochen (also mit einer Frist von 28 Tagen) zum
Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt
werden (3 622 Abs. 1)

Für den AN bleibt es bei dieser Frist nach § 622 (1), unabhängig von der Dauer des AV. Die Dauer spielt nur bei der Kündigung des AG nach Abs. 2 eine Rolle.

Gruß
Zemionow

Hi!

  • Kündigung nach 58 Monaten also immer noch mit 1 Monat Frist
    zum Ende des 59. Monats,
    -Kündigung am Ende des 60. Monats des AV zum Ende des 62.
    Monats, jetzt mit 2 Monaten Frist, da AV 5 Jahre bestanden
    hat.

Kleine Korrektur: Am Ende gilt noch der eine Monat, erst NACH Ende (eben nach fünf Jahren) greifen die 2 Monate.

Wenn jemand am 01.01.2005 angefangen hat, greift die Kündigungsfrist „2 Monate“ erst ab dem 01.01.2010.

Gruß
Guido

Hallo

zwei Arbeitsverträge -mit unterschiedlichen

Kündigungregelungen- in Folge(ohne Pause) beim gleichen
Arbeitgeber etwa als 1 Arbeitsverhältnis

Das kann ohne Kenntnis der Verträge nicht beurteilt werden.
Maßgeblich könnte dabei auch sein, ob es sich um befristete
oder unbefristete AV handelt.

Warum? Welche Auswirkungen sollte das haben?

Wenn befristet, dann auch
weshalb?

Warum? Welche Auswirkungen sollte das haben?

Wie und weshalb wurde der erste Vertrag beendet?

Warum? Welche Auswirkungen sollte das haben?

Warum wurde ein neuer Vertrag geschlossen?

Warum? Welche Auswirkungen sollte das haben?

Gab es zwischen
Ende des ersten und Beginn des zweiten AV wirklich keine
Unterbrechung (da könnte 1 Tag schon ausreichen)?

Warum? Welche Auswirkungen sollte ein Tag Unterbrechung haben?
Im Übrigen schrieb der TE „in Folge(ohne Pause)“

Gruß,
LeoLo

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Danke für die schnelle Auskunft!

Zur Länge des AVs nochmal nachgefragt

Und gelten zwei Arbeitsverträge -mit unterschiedlichen
Kündigungregelungen- in Folge(ohne Pause) beim gleichen
Arbeitgeber etwa als 1 Arbeitsverhältnis (Addition der Zeit
= längere Kündigungsfrist) ?

Annahme:
Der erste AV war frei ausgehandelt, mit einer Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende. Er wurde offiziell nicht gekündigt (Aufhebevertrag), sondern es wurde ein neuer AV unterschrieben, in dem ein Manteltarifvertrag mit seiner Kündigungsregelung (§662 Abs. 1+2 für AG + AN!) gilt.
Gelten die beiden AVs als 1 Arbeitsverhältnis oder als 2 unterschiedliche, da ja auch die rechtlichen + tariflichen Regelungen unterschiedliche sind ?

Danke + Gruß Francis

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag
Hi!

Wenn das Beschäftigungsverhältnis ohne Unterbrechung (sogar nicht nur in diesem Fall, aber das wäre hier zu detailliert) Bestand hatte, dann ist es de facto ein fortlaufendes Arbeitsverhältnis.

Da zwischendurch Änderungen des Arbeitsvertrags von beiden Seiten akzeptiert wurden, sind diese Änderungen auch gültig.

Wenn dort nachträglich also eine gleiche Kündigungsfrist für beide Parteien vereinbart wurde, dann ist diese Vereinbarung auch gültig.
Hätte das eine Partei nicht gewollt, hätte sie nicht unterschreiben sollen.

Gruß
Guido