Angenommen ein Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgemäß nach §622 BGB zum Fünfzehnten eines Kalendermonats X.
Ist der letzte Arbeitstag in seinem bisherigen Arbeitsverhältnis der Fünfzehnte oder der Vierzehnte?
Danke
Angenommen ein Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgemäß nach §622 BGB zum Fünfzehnten eines Kalendermonats X.
Ist der letzte Arbeitstag in seinem bisherigen Arbeitsverhältnis der Fünfzehnte oder der Vierzehnte?
Danke
Ist der letzte Arbeitstag in seinem bisherigen
Arbeitsverhältnis der Fünfzehnte oder der Vierzehnte?
Der 15.
MfG