Hallo liebe Wissenden,
ich habe eine Frage, welche für euch bestimmt leicht zu beantworten ist.
AN A hat 14 Jahre bei AG B gearbeitet.
AG B hat nun das ganze Unternehmen an AG C veräußert.
AG C ist verpflichtet gewesen, AN A mindestens 1 Jahr zu übernehmen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei 14 Jahren 5 Monate.
Die eigentliche Frage:
Muss AG C AN A rechtzeitig kündigen (die 5 Monate vorher), oder läuft das Beschäftigungsverhältnis ohne Kündigung nach dem einen übernommenen Jahr aus ?
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
MfG Baum 86
Hallo liebe Wissenden,
ich habe eine Frage, welche für euch bestimmt leicht zu
beantworten ist.
AN A hat 14 Jahre bei AG B gearbeitet.
AG B hat nun das ganze Unternehmen an AG C veräußert.
Das sollte dann eigentlich ein Betriebsübergang iSd § 613a BGB sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
AG C ist verpflichtet gewesen, AN A mindestens 1 Jahr zu
übernehmen.
Bei einem „normalen“ Betriebsübergang geschieht die Übernahme unbefristet. Lediglich die Bedingungen können unter bestimmten Vorraussetzungen nach einem Jahr geändert werden.
Die o.a. Konstellation wäre eigentlich nur denkbar bei einem langjährigen befristeten Arbeitsverhältnis mit Sachgrund oder aber im Rahmen eines Sanierungs-TVs.
Die Fallschilderung gibt aber für solche Sonderbedingungen nix her.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei 14 Jahren 5
Monate.
Die eigentliche Frage:
Muss AG C AN A rechtzeitig kündigen (die 5 Monate vorher),
oder läuft das Beschäftigungsverhältnis ohne Kündigung nach
dem einen übernommenen Jahr aus ?
Ohne aktives Zutun des AN endet bei Betriebsübergang gar nix automatisch, wenn der AN ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
&Tschüß
MfG Baum 86
Wolfgang