Hallo,
ich habe einen gewerblichen Mietvertrag, der ein Jahr lief, also von 01.09.08 bis zum 31.08.09. Danach ist das Meitverhältnis einfach von beiden Seiten weitergeführt worden. Im Mietvertrag ist keine Modalität zur Kündigung ausgefüllt worden, da der Mietvertrag nur ein Jahr lief.
Nun möchte ich kündigen und der Vermieter teilt mir mit, dass die Kündigungsfrist nach BGB § 180a, wonach angeblich zur zum Ende eines Quartals, mit heutigem Datum also zu Ende September gekündigt werden kann.
Ist das korrekt?
Nein das ist nict richtig bzw. schau mal bitte nochmals ganz ganz genau in dein Vertrag rein was ihr damals angekreuzt habt… Aber so wie ich aus der Sachlage herauslese hast du zuerst einen Mietvertrag auf Zeit geschlossen, der dann nach ablauf der Zeit in einen Unbefristeten Vertrag gewandelt wurde. Damit unterliegst du der 3 Monatigen Kündigungsfrist ( ist normal ) das heißt du mußt bis spätestens zum 3 Werktag des Manats Mai die Kündigung in den Herrschaftsbereich des Vermieters übergebene am besten mit Zeugen oder dem Zusatz auf der Kündigung "Zeuge des ordentlichen Einwurfs zum (DAtum angeben ) war und dann sollte die Unterschrift des Zeugen erfolgen Bitte Kopie anfertigen. Dann hast du den letzten Monat in dem du in der Hütte bist der 31. 07.2010. Wenn § 180a verwiesen wird, dann muß dieser auch im Mietvertrag auftauchen. Einer schlechterstellung eines Mieters wie das Gesetz geht aber sowieso nicht… also was solls…
Gruß Peter
§180a BGB hat vielleicht vor 200 Jahren existiert, wenn nix vereinbart ist, kündigst ordentlich bis 5.5. zum 31.07. mit 3-monatiger kündigungsfrist,wenn du monatlich gezahlt hast und basta
Hallo Ste123
tut mir leid, da kann ich Dir nicht weiterhelfen. Kann mir aber vorstellen, daß es da tatsächlich irgendwelche „Regeln“ gibt.
Lg Sannerl
Hallo, kenne mich mit Gewerbemietverträgen leider nicht aus. Kann leider nicht helfen.
Gruß Fred
Hallo Peter,
vielen Dank für deine Antwort - wir werden Freitag ein Treffen habe und dann weitersehen und ich halte dich gern auf dem Laufenden, wie es ausgeht. Ich muss mich noch korrigieren, ich meinte natürlich (bzw. der Vermieter meinte natürlich) § 580a, nicht § 180a…aber so hast du auch geantwortet.
Liebe Grüße
Stefanie
Hallo Peter,
vielen Dank für deine Antwort - ich werde auch so argumentieren im Gespräch am Freitag.
Liebe Grüße
Stefanie
Hallo,
ich bin auf diesem Gebiet kein Experte und kann daher keine verbindliche Antwort geben. Jedoch bin ich selber schon einige Male umgezogen, die Kündigungsfrist betraf immer 3 Monate und hatte nichts mit dem Quartal zu tun. Soweit ich weiß ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (gesetzlich?)zulässig, alles andere muß vertraglich geregelt sein. Da nach Ablauf Ihres zeitlichen Mietvertrages keine weiteren Absprachen oder Änderungen vorgenommen wurde und der Vertrag stillschweigend weiterlief, gehe ich ganz stark davon aus das hier somit eine Frist von 3 Monaten eintreten kann.
Meine Empfehlung: Fragen Sie in der Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt oder in Verbraucherzentralen übers Internet, die können Ihnen sicherlich kostenlos die auch gesetzlich korekten Antworten geben!
Vielleicht haben Sie dort ja auch Glück und man teilt Ihnen mit, dass sie fristlos kündigen und sofort ausziehen können.
Denn da der Mietvertrag abgelaufen ist gibt es ja genaugenommen keine schriftlichen Regelungen mehr die irgendeine Relevanz haben können… Kein gültiger Mietvertrag, keine Fristen!!!

Es freut mich, falls ich Ihnen zumindest ein bißchen helfen konnte.
Gruß Christiane
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Hallo,
ich bin auf diesem Gebiet kein Experte und kann daher keine verbindliche Antwort geben. Jedoch bin ich selber schon einige Male umgezogen, die Kündigungsfrist betraf immer 3 Monate und hatte nichts mit dem Quartal zu tun. Soweit ich weiß ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (gesetzlich?)zulässig, alles andere muß vertraglich geregelt sein. Da nach Ablauf Ihres zeitlichen Mietvertrages keine weiteren Absprachen oder Änderungen vorgenommen wurde und der Vertrag stillschweigend weiterlief, gehe ich ganz stark davon aus das hier somit eine Frist von 3 Monaten eintreten kann.
Meine Empfehlung: Fragen Sie in der Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt oder in Verbraucherzentralen übers Internet, die können Ihnen sicherlich kostenlos die auch gesetzlich korekten Antworten geben!
Vielleicht haben Sie dort ja auch Glück und man teilt Ihnen mit, dass sie fristlos kündigen und sofort ausziehen können.
Denn da der Mietvertrag abgelaufen ist gibt es ja genaugenommen keine schriftlichen Regelungen mehr die irgendeine Relevanz haben können… Kein gültiger Mietvertrag, keine Fristen!!!

Es freut mich, falls ich Ihnen zumindest ein bißchen helfen konnte.
Gruß Christiane
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Hallo,
ich bin auf diesem Gebiet kein Experte und kann daher keine verbindliche Antwort geben. Jedoch bin ich selber schon einige Male umgezogen, die Kündigungsfrist betraf immer 3 Monate und hatte nichts mit dem Quartal zu tun. Soweit ich weiß ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (gesetzlich?)zulässig, alles andere muß vertraglich geregelt sein. Da nach Ablauf Ihres zeitlichen Mietvertrages keine weiteren Absprachen oder Änderungen vorgenommen wurde und der Vertrag stillschweigend weiterlief, gehe ich ganz stark davon aus das hier somit eine Frist von 3 Monaten eintreten kann.
Meine Empfehlung: Fragen Sie in der Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt oder in Verbraucherzentralen übers Internet, die können Ihnen sicherlich kostenlos die auch gesetzlich korekten Antworten geben!
Vielleicht haben Sie dort ja auch Glück und man teilt Ihnen mit, dass sie fristlos kündigen und sofort ausziehen können.
Denn da der Mietvertrag abgelaufen ist gibt es ja genaugenommen keine schriftlichen Regelungen mehr die irgendeine Relevanz haben können… Kein gültiger Mietvertrag, keine Fristen!!!

Es freut mich, falls ich Ihnen zumindest ein bißchen helfen konnte.
Gruß Christiane
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Hallo,
ich bin auf diesem Gebiet kein Experte und kann daher keine verbindliche Antwort geben. Jedoch bin ich selber schon einige Male umgezogen, die Kündigungsfrist betraf immer 3 Monate und hatte nichts mit dem Quartal zu tun. Soweit ich weiß ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (gesetzlich?)zulässig, alles andere muß vertraglich geregelt sein. Da nach Ablauf Ihres zeitlichen Mietvertrages keine weiteren Absprachen oder Änderungen vorgenommen wurde und der Vertrag stillschweigend weiterlief, gehe ich ganz stark davon aus das hier somit eine Frist von 3 Monaten eintreten kann.
Meine Empfehlung: Fragen Sie in der Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt oder in Verbraucherzentralen übers Internet, die können Ihnen sicherlich kostenlos die auch gesetzlich korekten Antworten geben!
Vielleicht haben Sie dort ja auch Glück und man teilt Ihnen mit, dass sie fristlos kündigen und sofort ausziehen können.
Denn da der Mietvertrag abgelaufen ist gibt es ja genaugenommen keine schriftlichen Regelungen mehr die irgendeine Relevanz haben können… Kein gültiger Mietvertrag, keine Fristen!!!

Es freut mich, falls ich Ihnen zumindest ein bißchen helfen konnte.
Gruß Christiane
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Hallo Christina,
vielen Dank für den Tipp mit der Verbraucherzentrale. DAs mache ich jetzt mal.
Liebe Grüße aus Braunschweig
Stefanie