Hallo
Beim zweiten Lesen habe ich mal darauf getippt, daß Du aus Sicht des Arbeitgebers fragst? Bin mir aber nicht sicher, daher mal eine Antwort für beide Seiten.
1.) Arbeitnehmer
wie lange ist die Kündigungsfrist nach 3 Jahren
Erziehungsurlaub.
Das hängt davon ab, was Ihr konkret vereinbart habt, also in AV und/oder TV fixiert wurde. Ist nichts anderslautendes als die gesetzliche Kündigungsfrist wirksam vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist für die AN 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Ist etwas anderslautendes wirksam vereinbart, bleibt ungeachtet der von Dir einzuhaltenden Kündigungsfrist trotzdem ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten (aber nur) zum Ende der Elternzeit.
Zählt diese als Beschäftigungszeit?
Ja.
Wie muß eine korrekte unangreifbare Kündigung erfolgen?
Die Kündigung kann nicht angegriffen werden. Sie muß lediglich fristgerecht und schriftlich erfolgen.
2.) Arbeitgeber
wie lange ist die Kündigungsfrist nach 3 Jahren
Erziehungsurlaub.
Das hängt davon ab, was Ihr konkret vereinbart habt, also in AV und/oder TV fixiert wurde. Ist nichts anderslautendes als die gesetzliche Kündigungsfrist wirksam vereinbart, kommt es auf das Alter der AN in Verbindung mit der Betriebszugehörigkeit an. Das Praktikum könnte, je nach genauer Art des Praktikums, hierbei zu berücksichtigen sein.
Siehe Absatz 1 + 2 von § 622 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Einzelvertraglich kann eine längere Kündigungsfrist wirksam vereinbart worden sein. Tarifvertraglich kann eine längere und eine kürzere Küfrist gelten. In diesen Fällen gilt das Vereinbarte.
Zählt diese als Beschäftigungszeit?
Ja.
Wie muß eine korrekte unangreifbare Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muß fristgerecht und schriftlich erfolgen. Ausgesprochen werden kann sie (hier) direkt am ersten Tag nach der Elternzeit. Vorher bedarf es zur Wirksamkeit der notwendigen Zustimmung der Landesbehörde. Bei Geltung des KSchG kann die AN natürlich die Kündigung als sozial unwirksam anzugreifen versuchen, bzw bei einer betriebsbedingten Kü die vorzunehmende Sozialauswahl anzweifeln.
Gruß,
LeoLo