Hallo zusammen.
Es gibt derzeit derzeit folgendes Problem:
Die Besitzerin des Hauses, um welches es sich handelt, hat aufgrund finanzieller Probleme ihr Haus verkaufen müssen. Da durch das ganze Hin und Her offene Mietzahlungen vorhanden sind, die aber noch ausgeglichen werden, ist die derzeitige Situation ungewiss.
Es gab ein recht hitziges Gespräch mit dem neuen Hausbesitzer, der die Wohnung für Eigenbedarf nutzen möchte und dabei darauf verwiesen hat, dass aufgrund dieser Mietrückstande mit der alten Vermieterin kein Anspruch auf Kündigungsfrist vorhanden sei und er, wenn nötig, persönlich für die Räumung sorgen würde, wobei er bei diesem Gespräch schon beinahe handgreiflich geworden ist. Das größte Problem ist einfach, dass die Wohnungssuche zwar relativ gut voran kommt, die Wohnungen aber erst frühestens ab November 2010 bezugsbereit sind; also besagter Mieter demnach auf der Straße sitzen würde, sollte der neue Vermieter seine Drohnung wahr machen und ihn zur Not mit Gewalt entfernen, wie er es gesagt hat.
Weiß jemand etwas darüber? Danke schonmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein Mieter
Das Räumen einer Wohnung gegen den Willen des Mieters geht nur mit einem gerichtlichen Räumungstitel. Der ist bis 11.2010 nicht zu erlangen.
Entspannt zurücklehnen (oder besser natürlich eine Wohnung suchen) und im Zweifel die Polizei um Hilfe bitten. Der Eintritt in einen Mieterverein bzw. der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die auch Mietrecht abdeckt, wäre anzuraten.
vnA
aufgrund finanzieller Probleme ihr Haus verkaufen müssen. Da
durch das ganze Hin und Her offene Mietzahlungen vorhanden
sind, die aber noch ausgeglichen werden, ist die derzeitige
Situation ungewiss.
Gibt es in der Sache schon eine Räumungsklage, -titel oder sind es seitens des Vermieters erst ausschließlich Drohgebärden?
Ein Hausverkauf hat erst einmal nichts mit deinem Mietvertrag zu tun: vereinbarte/gesetzliche Kündigungsfristen gelten für beide Seiten. Auch die Pflicht zu vertraglich vereinbarter Mietzahlung ist nicht tangiert (was meinst du mit „das ganze Hin und Her“?)
Gruß n.
Hallo,
Ein Hausverkauf hat erst einmal nichts mit deinem Mietvertrag
zu tun: vereinbarte/gesetzliche Kündigungsfristen gelten für
beide Seiten. Auch die Pflicht zu vertraglich vereinbarter
Mietzahlung ist nicht tangiert
Stimmt, die Frage ist doch, ob das Recht wegen Rückständen bei den Mietzahlungen ggf. fristlos zu kündigen auch auf den Käufer übergeht.
(was meinst du mit „das ganze Hin und Her“?)
Das habe ich auch nicht verstanden. Wenn man etwa vom neuen Eigentümer nicht rechtzeitig informiert wurde, ab wann man wohin bezahlen soll, kann er auch kaum kündigen - das wäre ja zu einfach.
Cu Rene