Liebe Wer-weiß-Was-Gemeinde!
A. ist seit dem 15.03.2012 in einer Firma mit befristetem Arbeitsvertrag tätig, in der ein Manteltarifvertrag existiert. Die Probezeit endet am 14.09.2012 (bis dahin beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende).
Leider ist es A. nicht möglich im Vertrag die Kündigungsfrist für befristete Arbeitsverträge auszumachen.
Festgehalten ist nur:
„Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt bei einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Ablauf der Probezeit
-> bei einer Beschäftigungszeit bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsschluss.
-> etc.“
Bedeutet das jetzt, dass für befristete und unbefristete Veträge diese Klausel gilt? Dieses „auf unbestimmte Zeit“ macht A. stutzig.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen, lieben Dank schonmal!!!
LG Jibril