Kündigungsfrist nach Probezeit

Liebe Wer-weiß-Was-Gemeinde!

A. ist seit dem 15.03.2012 in einer Firma mit befristetem Arbeitsvertrag tätig, in der ein Manteltarifvertrag existiert. Die Probezeit endet am 14.09.2012 (bis dahin beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende).
Leider ist es A. nicht möglich im Vertrag die Kündigungsfrist für befristete Arbeitsverträge auszumachen.
Festgehalten ist nur:
„Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt bei einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Ablauf der Probezeit
-> bei einer Beschäftigungszeit bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsschluss.
-> etc.“
Bedeutet das jetzt, dass für befristete und unbefristete Veträge diese Klausel gilt? Dieses „auf unbestimmte Zeit“ macht A. stutzig.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

Vielen, lieben Dank schonmal!!!

LG Jibril

Hallo

Steht dazu nichts im MTV?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
nein leider steht nichts dazu darin. Hab das aufgeschrieben was darüber drin steht…

HI,

ein befristeter Arbeitsvertrag ist überhaupt nur ordentlich kündbar, wenn das entweder im Arbeitsvertrag selber so geregelt ist oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist (§ 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Für den überwiegenden Teil der befristeten Arbeitsverhältnisse ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit nicht vorgesehen.

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

vielen Dank für deine Antwort.
Leider stelle ich mich grad ein bisschen dusselig an um genau zu verstehen, was für eine Kündigungsfrist A. nun hat?!
Wie gesagt im tarifvertrag und im Arbeitsvertrag steht nichts über Kündigungsfristen nach der Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis da.
A. hat demnächst ein Bewerbungsgespräch und wenn A. dort gefragt wird zu wann er kündigen könnte, wäre es schön eine Richtige Antwort zu geben^^

VIELEN DANK!
LG Jibril

Hallo

Welcher MTV ist es denn?

Gruß,
LeoLo

Bissl schwierig, der Manteltarifvertrag besteht zwischen dem Krankenhaus indem A arbeitet und ver.di, dann steht noch dabei „zugleich verhandelnd für den Marburger Bund-Verband der angstellten und beamteten Ärzte Deutschlands“
A. ist kein Arzt sondern Angestellter.

LG Jibril

Hallo,

also ganz einfach: Wenn im Arbeitsvertrag oder MTR hierzu nichts geregelt ist, kann der befristete Vertrag überhaupt nicht vorzeitig gekündigt werden.

Gruß

Michael

Hallo Michael,

danke für Deine Antwort!
Wie sehe der Fall bei einer ausserordentlichen Kündigung aus, wenn A. z.B. ein Schreiben von einem Psychiater hat indem A. bescheingt wird das er diese Arbeit nicht mehr ausführen sollte weil es ihn krank macht. Kann man mit so einem Schreiben ausserordentlich kündigen?
Oder kann es auch eine Kündigung geben, wenn beide Parteien, also AN und AG mit einer Kündigung einverstanden sind?

Danke

LG Jibril

Hi,

wenn sich beide, d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einig sind, dass der Arbeitsvertrag beendet werden soll, schließen die beiden einfach einen Auflösungsvertrag - das ist die einfachste und unkomplizierteste Möglichkeit.
Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer, also nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, kann außerordentlich gekündigt werden - und zwar von beiden Seiten. Einfacher und empfehlenswert ist aber die Variante mit dem Auflösungsvertrag.
Nach meiner Erfahrung sträubt sich eigentlich kaum ein Arbeitgeber gegen die Auflösung eines Arbeitsvertrages, wenn das vernünftig vorgetragen wird.

Gruß,

Michael