Kündigungsfrist nach Vertragsänderung

Guten Tag!
Eine Firma wird gekauft - 80% der AN sollen entlassen werden.
Ein AN, welcher bereits über 9 Jahre im Unternehmen ist, hat von 2002 - 2005 nur eine halbe Stelle gehabt. Deshalb hat er 2002 um eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gebeten. Der AG war einverstanden. 2005 wurde die Stelle wieder auf Vollzeit angeglichen. In der Vertragsänderung wurde lediglich das neue Gehalt und die Stunden angesprochen bzw. es steht extra ein Satz dabei, dass alles andere unberührt bleibt.
Frage: Hat der AG sich an die ges. Kündigungsfrist für 9 jährige Betriebszugehörigkeit zu richten oder an die auf Wunsch des AN geänderte Frist von 4 Wo. zum Monatsende?
Für Antworten schon jetzt herzlichsten Dank.

Die Verkürzung der Kündigungsfrist zu Lasten des Arbeitnehmers ist im Zweifel nicht wirksam.
Das bedeutet, dass zwar der Arbeitnehmer zu seinen Gunsten die kürzere Frist nutzen darf, der Arbeitgeber aber sich zumindest an die verlängerten gesetzlichen - wenn es nicht tarifliche längere gibt - Kündigungsfristen halten muss.
Wenn die Firma gekauft wird gilt § 613a BGB Betriebsübergang. Das mit den Kündigungen dürfte nicht so leicht werden, auch wenn Fristen eingehalten werden.

Hallo,

hat der Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer (ohne Azubis, Teilzeit-MA bis einschließlich 20 Stunden zählen als 1/2 Mitarbeiter und über 20 bis einschließlich 30 Stunden als 3/4 Mitarbeiter)?

Dann beträgt die Kündigungsfrist des AG 3 Monate, während die Kündigungsfrist des AN wie vereinbart ist.

VG
EK