Kündigungsfrist nach Wasserschaden

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Der Mieter ist wegen einen Wasserschaden aus der Wohnung ausgezogen und hat sie somit zur Renovierung frei gemacht.
Für Die Zeit der Renovierung stellte im der Vermieter eine Ausweichwohnung. Nachdem nun die Wohnung renoviert ist, aber einen total veränderten Zustand hat ( Fliesen anstatt Teppich, gebrauchte- defekte Einbauküche, usw.) möchte der Mieter dort nicht mehr einziehen.

Frage: Muß der Mieter sich noch an die Kündigungsfristen halten, oder sind diese hinfällig, da er ja schon vorher ausgezogen ist.

Zusätzlich verlangt der Vermieter einen Vertragszusatz den der Mieter so ebenfalls nicht aktzeptieren kann.

Vielen Dank für Eure Antworten

Hallo Stefan,

zunächst mal:

Der Mieter ist zwar ausgezogen, aber hat er die ehemalige Wohnung auch gekündigt?

Es erscheint aus dem Erzählten eher so zu sein (Achtung: Annahme!), dass der Mieter zum Zwecke der Renovierung die Wohnung kurzfristig verlassen hat und in eine vom VM zu diesem Anlass besorgte Ersatzwohnung gezogen ist mit der Maßgabe, dass nach der Renovierung/Sanierung der Altwohnung dieser Mieter dort wieder einzieht.

Das Ganze bei weiter bestehendem Mietverhältnis.

Richtig??

Es erscheint desweiteren so, dass der Mieter sich nicht vorher über die Maßnahmen die vorgenommen werden sollen erkundigt hat, bzw. der VM diese geschildert hat. Genausowenig scheint über die Konsequenzen der Renovierung/Sanierung gesprochen worden zu sein.

Das ist natürlich ungünstig für beide Seiten. Ohne Einzelheiten kann man aber nur sagen, dass der VM an bestimmte Maßnahmen anschliessend durchaus auch bestimmte Rechte hat, etwa das einer erhöhten Miete etc. Da kommt es eben auf die jeweiligen Gegebenheiten vorher und nachher an.

Also wenn der Mieter die Wohnung nicht fristgerecht gekündigt hatte und die andere Wohnung angemietet hat, kann er nicht einfach so ausziehen ohne seine vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Evtl. hat er das Recht den Mietvertrag zu kündigen, weil er geändert werden soll, hier würde aber wieder Spekulation betrieben, da keine weiteren Einzelheiten bekannt.

Gruß
Nita

Der Mieter ist zwar ausgezogen, aber hat er die ehemalige
Wohnung auch gekündigt?

Nein, die Wohnung wurde nicht gekündigt, da der Mieter eigentlich wieder einziehen wollte.

dass der Mieter zum Zwecke der Renovierung die

Wohnung kurzfristig verlassen hat und in eine vom VM zu diesemAnlass besorgte Ersatzwohnung gezogen ist mit der Maßgabe,dass nach der Renovierung/Sanierung der Altwohnung dieser Mieter dort wieder einzieht.

Das ist bis auf kurzfristig richtig. Die Sanierung dauerte 8 Monate.

Das Ganze bei weiter bestehendem Mietverhältnis.

Es erscheint desweiteren so, dass der Mieter sich nicht vorher
über die Maßnahmen die vorgenommen werden sollen erkundigt
hat, bzw. der VM diese geschildert hat.

Es wurden vorher mündliche Absprachen getroffen die der VM nicht eingehalten hat, und von denen ER nichts mehr wissen will bzw. die Aussage kam: Ich kann in meiner Wohnung machen was ich will.

Evtl. hat er das Recht den Mietvertrag zu

kündigen, weil er geändert werden soll, hier würde aber wieder
Spekulation betrieben, da keine weiteren Einzelheiten bekannt.

Die Zusätze im Mietvertrag belaufen sich auf Übernahme von Schönheitsreparaturen, sowie an der vollen Kostenübernahme bei Beschädigung oder Abnutzung des Vermietereigentums ( hier Küche) durch den Mieter

Gruß
Stefan

Anmerkung

Hallo,
Die Zusätze im Mietvertrag belaufen sich auf Übernahme von
Schönheitsreparaturen, sowie an der vollen Kostenübernahme bei
Beschädigung oder Abnutzung des Vermietereigentums ( hier
Küche) durch den Mieter

Abnutzung ist Teil der Miete und kann nicht noch zusätzlich bei Auszug verlangt werden. Zumindest dieser Teil ist nichtig. Aber: ianal, also Mieterverein/Anwalt fragen!
Gruß
loderunner

Hallo Stefan,

Der Mieter ist zwar ausgezogen, aber hat er die ehemalige
Wohnung auch gekündigt?

Nein, die Wohnung wurde nicht gekündigt, da der Mieter
eigentlich wieder einziehen wollte.

dann besteht also wie gesagt, weiterhin ein laufendes Mietverhältnis.

Das ist bis auf kurzfristig richtig. Die Sanierung dauerte 8
Monate.

Na gut, das ändert nichts, denn kurzfristig bedeutet ja nicht unbedingt für zwei Wochen. Eine Grundsanierung kann ja immer mal einige Monate dauern. Kurzfrist hier nur im Gegensatz zu dauerhaft.

Es wurden vorher mündliche Absprachen getroffen die der VM
nicht eingehalten hat, und von denen ER nichts mehr wissen
will bzw. die Aussage kam: Ich kann in meiner Wohnung machen
was ich will.

Ja, da hat man wieder mal Lehrgeld bezahlt! Wenn man keine neutralen Zeugen für die mündlichen Aussagen hat ist man in den sowieso gekniffen. Und prinzipiell hat der VM natürlich recht: Mit seiner Wohnung kann er machen was er will. Ob der Mieter dann darin wohnen bleibt ist wiederum seine Angelegenheit.

Die Zusätze im Mietvertrag belaufen sich auf Übernahme von
Schönheitsreparaturen, sowie an der vollen Kostenübernahme bei
Beschädigung oder Abnutzung des Vermietereigentums ( hier
Küche) durch den Mieter

Okay, bin mir hier nicht sicher, ob dies ein Kündigungsrecht auslöst, soweit ich weiss nur bei Mieterhöhungen etc.

Die Übernahme von Schönheitsreparaturen ist ja an und für sich recht gängig. Hier solle sich der Mieter mal kundig machen, ob die Formulierung die der VM gewählt hat überhaupt rechtlich stand hält. Bei Beschädigung des VM-Eigentums ist der Mieter sowieso schadensersatzpflichtig, das muss nicht extra vereinbart werden. Die Abnutzung wurde schon erwähnt ist nicht ersatzpflichtig, das ist eben so und betrifft letztendlich ja auch die gesamte Wohnung. Das kann der VM nicht abdecken.

Fazit: Will der Mieter jetzt nicht mehr in die Wohnung ziehen, sollte/muss er fristgerecht kündigen. Evtl. ist der VM ja einverstanden, das der Mieter bis zum Auszug in der jetzt bewohnten Wohnung bleibt, da ein Umzug und dann Auszug letztendlich sinnlos wäre.

Gruß
Stefan

Gruß
Nita