Hallo Stefan,
Der Mieter ist zwar ausgezogen, aber hat er die ehemalige
Wohnung auch gekündigt?
Nein, die Wohnung wurde nicht gekündigt, da der Mieter
eigentlich wieder einziehen wollte.
dann besteht also wie gesagt, weiterhin ein laufendes Mietverhältnis.
Das ist bis auf kurzfristig richtig. Die Sanierung dauerte 8
Monate.
Na gut, das ändert nichts, denn kurzfristig bedeutet ja nicht unbedingt für zwei Wochen. Eine Grundsanierung kann ja immer mal einige Monate dauern. Kurzfrist hier nur im Gegensatz zu dauerhaft.
Es wurden vorher mündliche Absprachen getroffen die der VM
nicht eingehalten hat, und von denen ER nichts mehr wissen
will bzw. die Aussage kam: Ich kann in meiner Wohnung machen
was ich will.
Ja, da hat man wieder mal Lehrgeld bezahlt! Wenn man keine neutralen Zeugen für die mündlichen Aussagen hat ist man in den sowieso gekniffen. Und prinzipiell hat der VM natürlich recht: Mit seiner Wohnung kann er machen was er will. Ob der Mieter dann darin wohnen bleibt ist wiederum seine Angelegenheit.
Die Zusätze im Mietvertrag belaufen sich auf Übernahme von
Schönheitsreparaturen, sowie an der vollen Kostenübernahme bei
Beschädigung oder Abnutzung des Vermietereigentums ( hier
Küche) durch den Mieter
Okay, bin mir hier nicht sicher, ob dies ein Kündigungsrecht auslöst, soweit ich weiss nur bei Mieterhöhungen etc.
Die Übernahme von Schönheitsreparaturen ist ja an und für sich recht gängig. Hier solle sich der Mieter mal kundig machen, ob die Formulierung die der VM gewählt hat überhaupt rechtlich stand hält. Bei Beschädigung des VM-Eigentums ist der Mieter sowieso schadensersatzpflichtig, das muss nicht extra vereinbart werden. Die Abnutzung wurde schon erwähnt ist nicht ersatzpflichtig, das ist eben so und betrifft letztendlich ja auch die gesamte Wohnung. Das kann der VM nicht abdecken.
Fazit: Will der Mieter jetzt nicht mehr in die Wohnung ziehen, sollte/muss er fristgerecht kündigen. Evtl. ist der VM ja einverstanden, das der Mieter bis zum Auszug in der jetzt bewohnten Wohnung bleibt, da ein Umzug und dann Auszug letztendlich sinnlos wäre.
Gruß
Stefan
Gruß
Nita