Im letzten Monat hat Jemand 5 Tage in einem Reinigungsbetrieb gearbeitet und dann kurzfristig eine neue Arbeitsstelle angetreten, nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Personalbüro. Jetzt will man die 5 Tage nicht bezahlen wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Ist das rechtens?
Vorschlag für die FAQ - MODS
Hallo
Liebe MODS:
Ich bin ja immer mehr der Meinung, daß man auch Threads löschen könnte, die bei der Fragestellung auf Anreden und Verabschiedungen / Dank gänzlich verzichten. Ist eine echte Unart geworden. Kleine Ergänzung zur FAQ1129 wäre im Zuge der Verrohung der Sitten doch hilfreich. 
Im letzten Monat hat Jemand 5 Tage in einem Reinigungsbetrieb
gearbeitet und dann kurzfristig eine neue Arbeitsstelle
angetreten, nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem
Personalbüro. Jetzt will man die 5 Tage nicht bezahlen wegen
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Ist das rechtens?
Nein. Das ist nicht rechtens. Ob Forderungen des Ex-AG wegen Nichteinhaltung der Küfrist bestehen, die er gegenrechnen will, kann man mangels Details nicht sagen.
Ich verabschiede Dich, cebulon121 mit den besten Grüßen ganz herzlich und nehme dich vor Freude über die Möglichkeit, deine Frage beantworten gedurft zu haben, sowas von in den Arm…
LeoLo
Vielen Dank für die Info.
Werde mich in Zukunft daran halten.
Viele Grüße
Cebulon