Kündigungsfrist nicht einhalten

Hallo an alle!

Angenommen jemand erhält Hartz IV und hat einen Minijob, in dem er ca. 280 € verdient. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder 30. des Folgemonats.

Das Arbeitsamt schlägt dem Hartz IV Empfänger einen Job vor, den diesen aus dem Hartz IV-Bezug bringen würde. Der Arbeitslose erhält den Job, die Arbeit würde sofort beginnen.

Wie kommt der Hartz IV Empfänger jetzt aus dem Minijob raus, dessen Kündigungsfrist ja 4 Wochen beträgt, er die Arbeit aber ja zeitlich nicht mehr leisten kann?

Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich formuliert…
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus
Pumpf

Hallo Pumpf,

juristisch gesehen ist die Vorgehensweise eigntlich klar: „Miniarbeitsvertrag“ zum nächstmöglichen Termin kündigen, dann neues Arbeitsverältnis antreten.

Aber der Sachbearbeiter ist der entscheidende Faktor, also das tun was Ihr persönlicher Sachbearbeiter vorschlagt, das aber bitte schriftlich einfordern.

Gruß Josef Vogt

Hallo Pumpf,
ja, dass ist natürlich eine verzwickte Situation.
Arbeitsrechtlich ist sowohl der AN als auch der AG an die Kündigungsfristen gebunden. Auch bei Minijobern.
Hier kann der Minijober eigentlich nur das persönliche Gespräch mit seinem AG suchen. Er sollte darum bitten, in gegenseitigem Einverständnis das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden. Also einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Viel Glück dabei,
Kaktus*1

Kann hierzu leider keine Auskunft geben.
Gruß

hallo,
an deiner stelle würde ich das über das arbeitsamt klären lassen, dies dürfte im interesse des arbeitsamtes sein, das man nicht auf vater staat weiterhin hartz4 bezieht.
gruß brase

Hallo Pumpf,

eigentlich heißt es ja, Vertrag ist Vertrag. Und da gehört dazu, Kündigungsfristen einzuhalten. Aber natürlich ist verständlich, dass der Hartzer seine Chance (auf ein „reguläres“ Arbeitsverhältnis) wahren muss, wenn sie sich ihm bietet. Das geht nur mit Vertrags"bruch", nämlich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. In diesem Falle macht er sich gegenüber dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Den müsste dieser aber auf Euro und Cent beziffern, was für ihn schier unmöglich sein dürfte. Das Risiko für den Hartzer dürfte deswegen höchsten darin bestehen, dass er dem Arbeitgeber die Kosten für eine Stellen(klein)anzeige ersatten muss, damit dieser die vakante Stelle einem anderen Minijobber anbieten kann.

Blöd wäre, wenn der Arbeitgeber den letzten Lohn einbehalten würde. Das darf er eigentlich nicht, weil es kein Lohnzurückbehaltungsrecht gibt (geleistete Arbeit muss auch vergütet werden). Tut er es dennoch, muss der Arbeitnehmer seinen Lohn durchsetzen (im ersten Schritt den fälligen Betrag mit Fristsetzung schriftlich bei dem Arbeitgeber geltend machen, nützt das nichts, weil der Arbeitgeber den Anspruch ablehnt oder die Frist einfach verstreichen lässt, dann über das Arbeitsgericht).

Viel Erfolg wünscht fgeyer3

Hallo Pumpf,

da würde ich mit dem Arbeitgeber des Minijobs sprechen und ihm die Sachlage erklären. In beiderseitigem Einvernehmen ist auch eine früheres Arbeitsende möglich. Wenn man versucht, sich zu einigen, ist das immer besser. Vielleicht können ja doch noch einige Stunden geleistet werden… Es ist ja aufgrund des geringen Verdienstes kein großer Stundenumfang.
Tja und wenn das nicht geht, einfach nicht mehr kommen? Schlimmstenfalls führt man einen fristlosen Kündiungsgrund herbei, was ich aber ich empfehle.
Viel Glück für ein gutes Gespräch!
Claudia

Hallo,

das ist äußerst ungünstig. Abgesehen davon wusste doch das Arbeitsamt vom dem Minijob und hätte sich dann auch darüber im Klaren sein müssen, dass es eine Kündigungsfrist einzuhalten gibt. Zum Anderen war es auch Ihnen bekannt.
Zur Rettung deshalb mein Vorschlag: Kündigung an den Arbeitgeber des Minijobs schreiben mit sofortiger Wirkung (eine passende Begründung muss dazu noch her, mit neuen Job begründen kommt nicht gut) und hilfsweise noch die ordentliche Kündigung zum soundsovielten mit reinschreiben.
Jeder vernünftige Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer ziehen lassen, denn ein unmotivierter Arbeitnehmer bringt ja nichts ein.
Gern wird mit Schadenersatz gedroht. Nicht bange machen lassen, der entstandene Schaden muss erst mal nachgewiesen werden vor Gericht. Die viele Mühe tut sich kein Arbeitgeber an.

Ganz einfach: Fragen Sie das Arbeitsamt.

Hallo Pumpf,

rechtlich gesehen, müssen sich beide Vertragsparteien an die Kündigungsfristen halten auch bei Minijobs.
Zunächst würde ich nach der Anweisung des Arbeitsamtes verfahren und mir dies u.U. auch schriftlich geben lassen. Ein Gespräch mit dem AG des Minijobs kann auch Klärung bringen. Sicherlich ist dieser bereit dich ziehen zu lassen, warum sollte er deine Zukunft verbauen? Deine Arbeitsleistung wird sich auf einige Stunden in der Woche beschränkt haben und diese Stunden sollten bei leicht erlernbaren Tätigkeiten relativ kurzfristig wieder zu besetzen sein.

Viel Erfolg und alles Gute

Milan

Hallo,

ich danke dir ganz herzlich für diene Antwort. Zum Glück hat sich (heute erst) alles wieder ganz anders entwickelt und ich konnte noch „ordentlich“ kündigen.

Sollte ich doch die ganze Kündigungsfrist lang, den Minijob nicht erfüllen können, werde ich mit dem AG in Verbindung setzten und notfalls das Arbeitsamt um Hilfe bitten.

Vielen Dank nochmal
Pumpf

Hallo,

ich danke dir ganz herzlich für deine Antwort. Zum Glück hat sich (heute erst) alles wieder ganz anders entwickelt und ich konnte noch „ordentlich“ kündigen.

Sollte ich doch die ganze Kündigungsfrist lang, den Minijob nicht erfüllen können, werde ich mit dem AG in Verbindung setzten und notfalls das Arbeitsamt um Hilfe bitten.

Vielen Dank nochmal
Pumpf

Hallo,

macht nichts, trotzdem danke für die Rückmeldung!

Kann hierzu leider keine Auskunft geben.
Gruß

Hallo,

ich danke dir ganz herzlich für deine Antwort. Zum Glück hat sich (heute erst) alles wieder ganz anders entwickelt und ich konnte noch „ordentlich“ kündigen.

Sollte ich doch die ganze Kündigungsfrist lang, den Minijob nicht erfüllen können, werde ich mit dem AG in Verbindung setzten und notfalls das Arbeitsamt um Hilfe bitten.

Vielen Dank nochmal
Pumpf.

Hallo,

ich danke dir ganz herzlich für deine Antwort. Zum Glück hat sich (heute erst) alles wieder ganz anders entwickelt und ich konnte noch „ordentlich“ kündigen.

Sollte ich doch die ganze Kündigungsfrist lang, den Minijob nicht erfüllen können, werde ich mit dem AG in Verbindung setzten und notfalls das Arbeitsamt um Hilfe bitten.

Vielen Dank nochmal
Pumpf…

Hallo,

ich danke dir ganz herzlich für deine Antwort. Zum Glück hat sich (heute erst) alles wieder ganz anders entwickelt und ich konnte noch „ordentlich“ kündigen.

Sollte ich doch die ganze Kündigungsfrist lang, den Minijob nicht erfüllen können, werde ich mit dem AG in Verbindung setzten und notfalls das Arbeitsamt um Hilfe bitten.

Vielen Dank nochmal
Pumpf…

Hallo,

ich danke dir ganz herzlich für deine Antwort. Zum Glück hat sich (heute erst) alles wieder ganz anders entwickelt und ich konnte noch „ordentlich“ kündigen.

Sollte ich doch die ganze Kündigungsfrist lang, den Minijob nicht erfüllen können, werde ich mit dem AG in Verbindung setzten und notfalls das Arbeitsamt um Hilfe bitten.

Vielen Dank nochmal
Pumpf…

Hallo,

ich danke dir ganz herzlich für deine Antwort. Zum Glück hat sich (heute erst) alles wieder ganz anders entwickelt und ich konnte noch „ordentlich“ kündigen.

Sollte ich doch die ganze Kündigungsfrist lang, den Minijob nicht erfüllen können, werde ich mit dem AG in Verbindung setzten und notfalls das Arbeitsamt um Hilfe bitten.

Vielen Dank nochmal
Pumpf

Ganz einfach: Fragen Sie das Arbeitsamt.

Hallo,

ich danke dir ganz herzlich für deine Antwort. Zum Glück hat sich (heute erst) alles wieder ganz anders entwickelt und ich konnte noch „ordentlich“ kündigen.

Sollte ich doch die ganze Kündigungsfrist lang, den Minijob nicht erfüllen können, werde ich mit dem AG in Verbindung setzten und notfalls das Arbeitsamt um Hilfe bitten.

Vielen Dank nochmal
Pumpf…

Guten Abend,
ich würde versuchen, den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufzulösen.
Bei Minijobber sollte das kein Problem sein ???
MfG Oliver