Hallo Pumpf,
eigentlich heißt es ja, Vertrag ist Vertrag. Und da gehört dazu, Kündigungsfristen einzuhalten. Aber natürlich ist verständlich, dass der Hartzer seine Chance (auf ein „reguläres“ Arbeitsverhältnis) wahren muss, wenn sie sich ihm bietet. Das geht nur mit Vertrags"bruch", nämlich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. In diesem Falle macht er sich gegenüber dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Den müsste dieser aber auf Euro und Cent beziffern, was für ihn schier unmöglich sein dürfte. Das Risiko für den Hartzer dürfte deswegen höchsten darin bestehen, dass er dem Arbeitgeber die Kosten für eine Stellen(klein)anzeige ersatten muss, damit dieser die vakante Stelle einem anderen Minijobber anbieten kann.
Blöd wäre, wenn der Arbeitgeber den letzten Lohn einbehalten würde. Das darf er eigentlich nicht, weil es kein Lohnzurückbehaltungsrecht gibt (geleistete Arbeit muss auch vergütet werden). Tut er es dennoch, muss der Arbeitnehmer seinen Lohn durchsetzen (im ersten Schritt den fälligen Betrag mit Fristsetzung schriftlich bei dem Arbeitgeber geltend machen, nützt das nichts, weil der Arbeitgeber den Anspruch ablehnt oder die Frist einfach verstreichen lässt, dann über das Arbeitsgericht).
Viel Erfolg wünscht fgeyer3