Hallo mal angenommen Herr X ist Animateur mit unbefristetem arbeitsvertrag in einem hotel in deutschland. Jetzt möchte herr X aber wieder im Ausland als Animateur arbeiten. Für eine Andere gesellschaft.Abflug wäre schon der 6 juni. Mit Grischichem arbeitsvertrag. Wie ist das wenn er die Kündigungsfrist Nicht einhält? also es ist ja fast unmöglich. Muss er dann Strafe zahlen oder was kann auf einen arbeitnehmer zu kommen der sich nicht um die Kündigungsfrist kümmert?
Lg Tom
pacta sunt servanda
Hallo,
zunächst die Frage: Wie würde es denn der AN finden, wenn der AG ihn einfach ohne Berücksichtigung von Fristen vor die Tür setzt, weil er z.B. einen „besseren“ Mitarbeiter gefunden hat?
pacta sunt servanda (lat.) ist der Grundsatz des Vertragsrechts, der besagt: „Verträge müssen eingehalten werden“. Er wird auch als „Prinzip der Vertragstreue“ bezeichnet. Dieser Grundsatz beherrscht das deutsche Zivilrecht. Verletzt eine Vertragspartei diesen Grundsatz, muss der Schaden, der dem anderen Vertragspartner hierdurch entsteht, ersetzt werden. In dem konkreten Fall würde das bedeuten, dass der AN alle Kosten, die dem AG durch die Vertragsverletzung entstehen, zu ersetzen hätte. Kann die fehlende Arbeitskraft so kurzfristig z.B. nur durch teure Zeitarbeiter ersetzt werden oder kann der AG sogar vertragliche Leistungen Dritten gegenüber nicht erbringen, so kann es richtig teuer werden. Beispiel: 30 Hotelgäste mindern den Reisepreis um x% wegen vertraglich vereinbartem aber ausgebliebendem Abendprogramm.
„Einfach abhauen“ ist sowohl moralisch, wie auch juristisch äußerst problematisch, kann richtig Geld kosten und den eigenen Ruf in der Branche zudem nachhaltig beschädigen.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Goldene_Regel
Gruß
S.J.
Hi!
Muss er dann Strafe zahlen oder was kann auf einen
arbeitnehmer zu kommen der sich nicht um die Kündigungsfrist
kümmert?
Abgesehen von dem, was Steve schon absolut korrekt beschrieb, kommen noch so ein paar Feinheiten dazu.
Ein miserables Arfbeitszeugnis wird mit fast 100%iger Sicherheit eine Folge sein.
Ich kenne den momentanen Vertrag nicht, jedoch kann ich mir bei Saisonkräften durchaus vorstellen, dass völlig unabhängig vom Schadenersatz auch eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart sein könnte.
Je nach Situation könnten Probleme beim Arbeitsamt eine Folge sein.
Man sollte tunlichst versuchen, eine Lösung zu finden, mit der beide Parteien leben können - die heißt dann Aufhebungsvertrag…
VG
Guido