Kündigungsfrist nur 7 Tage ?

Hallo liebe Gemeinde,

meine Frage bezieht sich auf die Kündigungsfrist bei einem per Telefon abgeschlossenen Zeitschriftenabos (Fernabsatzgesetz).

Ist es rechtens wenn einem statt der gesetzlichen 14-tägigen Kündigungsfrist ( einem Widerrufschreiben innerhalb dieser Zeit nicht zugestimmt wird ), nur eine 7-tägige Kündigungsfrist gewährt wird?

Habe mein BGB durchforstet aber dort keinen Hinweis gefunden.

LG Klabauter

Hallo liebe Gemeinde,

meine Frage bezieht sich auf die Kündigungsfrist bei einem per
Telefon abgeschlossenen Zeitschriftenabos (Fernabsatzgesetz).

Ist es rechtens wenn einem statt der gesetzlichen 14-tägigen
Kündigungsfrist ( einem Widerrufschreiben innerhalb dieser
Zeit nicht zugestimmt wird ), nur eine 7-tägige
Kündigungsfrist gewährt wird?

Nein!

Habe mein BGB durchforstet aber dort keinen Hinweis gefunden.

§361a BGB: … Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. …

LG Klabauter

Z.B. an den Verbraucherschutz wenden.

Mit dem falschen Hinweis hat der Anbieter m.E. gar nicht rechtskräftig auf die Widerrufsfrist hingewiesen, d.h. gelten auch die zwei Wochen nicht.

Daher kann der Abbonnent auch nach vertreichen der 14 Tage noch zurücktreten. Er sollte dies aber jetzt unmittelbar tun.

Grüße

Holygrail

Neulich im Mittelalter
Hallo,

Habe mein BGB durchforstet aber dort keinen Hinweis gefunden.

§361a BGB: … Der Widerruf muss keine Begründung enthalten
und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger
oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen
erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

kauf dir mal ein neues BGB. § 361 gab es nur in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung des BGB und ist danach weggefallen.

Gruß

S.J.

§ 361 ist in der Tat weggefallen.

Wie sieht es dennoch mit der Gültigkeit einer auf 7 Tage reduzierten Kündigungsfrist aus?
Nehmen wir zusätzlich an im Bestätigungssschreiben ist nicht mal eine Rechnung enthalten, kein Betrag abgedruckt wieviel das Abo überhaupt kostet und auf der Rückseite befinde sich folgeneder Text:

„3. Widerrufs-/Rückgaberecht
Ein Widerrufs- und / oder Rückgaberecht besteht neben
den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen ( zum Beispiel:
Haustürgeschäfte, Abonnements mit einem Mindestbestellwert
von über EUR 200,00 zum frühstmöglichen
Kündigungszeitpunkt) nur, wenn es ausdrücklich eingeräumt
wurde. Der Besteller wird gesondert über seine Rechte
belehrt, erst dann beginnen auch die Fristen für die
entsprechende Widerrufs- oder Rückgaberechte.“

Mehr steht dazu nicht drauf, weder 7 Tage, noch 14 Tage.

Einem Widerruf innerhalb von 14 Tage wurde wie geschildert nicht zugestimmt, da die Frist angeblich nur 7 tage betragen würde.

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Kündigungsfrist bei einem per
Telefon abgeschlossenen Zeitschriftenabos (Fernabsatzgesetz).

Sorry, aber bei Zeitschriftenabos gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, siehe §312d BGB Abs.4 Punkt 3: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Ergo kann der Lieferant eine Frist von 7Tagen einräumen, muss aber nicht mal das.
Gruß
loderunner (ianal)