Hallo!
Ich würde mich gern bei Folgendem vergewissern:
Ich arbeite derzeit unbefristet als Sozialpädagogin im öffentlichen Dienst des Landes NRW.
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts zum Thema Kündigung, also gehe ich davon aus, dass ich laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine Frist von einem Monat habe. (Meine Beschäftigung besteht noch nicht länger als 2 Jahre.)
Sehe ich das richtig?