Kündigungsfrist - öffentlicher Dienst

Hallo!

Ich würde mich gern bei Folgendem vergewissern:

Ich arbeite derzeit unbefristet als Sozialpädagogin im öffentlichen Dienst des Landes NRW.

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts zum Thema Kündigung, also gehe ich davon aus, dass ich laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine Frist von einem Monat habe. (Meine Beschäftigung besteht noch nicht länger als 2 Jahre.)

Sehe ich das richtig?

Wenn nichts dergleichen geregelt ist, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem § 622 BGB:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. MfG Peter A. Hoppe

Guten Abend,

Kündigungsfristen können auch im anwendbaren Tarifvertrag stehen.
Sollte sich also ein Verweis befinden, dass der TvÖD oder der TV-L Anwendung findet…einfach dort nach den Fristen schauen.

Gruß
MG

Hallo,

nein, das siehst Du nicht richtig. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Tarifvertrag, hier dem TVÖD.
§ 34 TVÖD regelt, dass die Kündigungsfrist bei einer Dauer des Beschäftigungsverhältnisses von mehr als einem aber weniger alsd fünf Jahre (also wie bei Dir) sechs Wochen zum Ende eines Quartals beträgt.

Gruß

Michael

Hallo,

lt. BG einen Monat zum Monatsende. Siehe Link unten.
Außer beim öffentlichen Diestn gelten anderen Bestimmungen. Was ich allerdings nicht denke.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Viele Grüße

Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag nichts steht, gilt immer das Gesetz (hier: BGB), es sei denn, im Tarifvertrag steht etwas anderes. Den kenne ich aber nicht.

Hallo,
also der öffentliche Dienst ist nicht so mein Revier.
Wenn Du allerdings ein Angestelltenverhältnis hast, gilt für Dich der § 622 BGB.
Der sagt aber nicht 1 Monat (!!!) sondern 4 Wochen - und das sind 28 Tage. Für eine Kündigung im Dezember 2012 hätte also gereicht, am 3. 12. zum 31. 12. zu kündigen. Nach § 622 BGB können Arbeitnehmer auch vom 15. zum 15. nach demm o.g. Modus kündigen.
Wie lang Du beschäftigt bist, spielt übrigens keine Rolle - die längeren Kündigungsfristen gelten nur für die Arbeitgeber (mit verschwindend geringen Ausnahmen für besonders wichtige Angestellte).
Gruß
U.Daniel

Hallo,
wenn im Vertrag nichts steht gilt immer die Kündigungsfrist nach §622 BGB. Sie beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Für den Arbeitnehmer bleibt das auch so. Nur für den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.

Hallo,

ohne jetzt in ein Gesetzbuch sehen zu wollen, ist es richtig, dass - wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist - das Gesetz greift. Ob das nun das BGB oder das Kündigungsschutzgesetz ist, mag ich gerade nicht beurteilen.

Schöne Grüße
phantomin

sorry, mit öffentlichem Dienst kenn ich mich nicht aus

Hallo,

ja das ist richtig.

Hallo,

es erscheint mir sehr ungewöhnlich, dass im Arbeitsvertrag keine Kündigungshinweise geregelt sind. Wenn nichts anderes geregelt ist, dann sind grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder dem Ende eines Monats einzuhalten.

Sehen Sie aber nochmals im Arbeitsvertrag nach, ob es nicht einen Verweis zu einem Tarifvertrag gibt, der eventuell die Kündigungsfristen regelt.

Ansonsten alles Gute und schönen Gruß

Holger

Guten Morgen,

ja, Ihr Beschäftigungsverhältnis unterliegt der gesetzlichen Kündigungsfrist.

LG
Trotzkopf

Hallo,

da Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, gilt für Sie der TVöD / TV-L. Gem. § 34 TVöD haben Arbeitnehmer mit einer Beschäftigungszeit von 1 - 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres (Quartalsende)

Gruß Bukatcho

Leider kann ich nicht helfen.

Hallo Morle
richtig, ein AN hat eine Kündigungszeit von 4Wochen.
Der AG nicht, hier zählt die Betriebszugehörigkeit, siehe BGB §622

Hallo,

noch in der Probezeit

Nein, das siehst du nicht richtig, Nach der Probezeit beträgt die Kürdigungsfrist 3 Monate, nach 5 Jahren Dienstbeschäftigtung 6 Monate nach zu lesen im Tarif- vertrag des öffentlichen Dienstes und den allgemeinen Beschäftigungsverhältnissen des öffentlichen Dienstes.

Hallo,
so würde ich das auch interpretieren, notfalls einfach nachfragen bei der Behörde, warum im Arbeitsvertrag dieser Punkt unerwähnt bleibt.

Beste Grüße