Hallo ihr da,
kann mir vielleicht jemand sagen, wie die Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst bei befristeten Arbeitsverträgen geregelt ist?
Hab im Internet leider nix passendes gefunden.
Meiner Meinung nach müssten dass doch 4 Wochen zum 15. und
Monatsende sein, oder?
Leider steht auch in meinem tollen Arbeitsvertrag nix…
Vielen Dank für eure Hilfe!
Annette
Hi!
Steht in Deinem Arbeitsvertrag etwas von einem Tarif?
Oder bist Du Mitglied in der Gewerkschaft und der AG Mitglied im AG-Verband?
Oder ist der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt?
Nur dann greift ein Tarifvertrag, der da etwas regeln könnte! Ansonsten ist ein befristeter Vertrag ordentlich vor Ablauf nicht kündbar (es sei denn, es steht im Vertrag drin, was Du ja bereits ausgeschlossen hast).
LG
Guido
Steht in Deinem Arbeitsvertrag etwas von einem Tarif?
Oder bist Du Mitglied in der Gewerkschaft und der AG Mitglied
im AG-Verband?
Wir werden nach BAT bezahlt. Ich bin kein Mitglied in der ner Gewerkschaft, aber mein Arbeitgeber ist beim AG-Verband.
Oder ist der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt?
Ansonsten ist ein befristeter Vertrag ordentlich vor Ablauf
nicht kündbar
Wie gesagt, bei uns regiert der BAT 
Heißt das dann dass ich bis mein Vertrag (läuft 2 Jahre) abläuft
nicht kündigen kann?
Schöne Grüße von einer etwas ratlosen
Annette.
Wie gesagt, bei uns regiert der BAT 
Hallo Annette, wenn du sicher bist das tatsächlich der BAT gilt (und nicht nur bezahlungsmäßig oder sonst irgendwie an den BAT „angelehnt“), dann sollte eigentlich auch im Vertrag was zu finden sein. Ansonsten mal nach BAT SR 2y googlen. (gelten aber scheinbar nur für BAT-West)
MfG