Seit 10 Monaten arbeitet jemand in einem Betrieb und hat trotz mehrfacher Nachfrage immer noch keinen Arbeitsvertrag erhalten. Jetz liegt ein Angebot von einem anderen Arbeitgeber vor. Wie verhält es sich hier mit der Kündigungsfrist? Muss der AN die ges. Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten?
auch ein mündlicher, durch Handschlag oder tatsächliche Arbeitsaufnahme zustande kommender Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, für den die Kündigungsfrist gilt. Vielleicht ist mündlich eine Probezeit vereinbart worden, dann ist die Frist 2 Wochen.
Hallo,
also wenn ich mich richtig entsinne kommt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist zum Tragen. Auch wenn der AN keinen schriftlichen Vertrag erhalten hat, so besteht jedoch eine mündliche Vereinbarung zwischen AN und AG. Diese müsste bindend sein wenn beiderseitig ordnungsgemäß Leistungen (AN= durch seine Arbeit ; AG= durch Lohn-/ Gehaltszahlung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern)erbracht werden.
Auch wenn der AN
keinen schriftlichen Vertrag erhalten hat, so besteht jedoch
eine mündliche Vereinbarung zwischen AN und AG.
Ja, aber wer weiß, was genau ggf. abgesprochen war? Deshalb ist Dein ‚müsste die gesetzliche Frist gelten‘ erstmal ganz schön gewagt.
Diese müsste
bindend sein wenn beiderseitig ordnungsgemäß Leistungen (AN=
durch seine Arbeit ; AG= durch Lohn-/ Gehaltszahlung und
Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern)erbracht
werden.
Und wenn sich einer der beiden nicht dran hält / gehalten hat, ist sie nicht bindend?
Gruß
loderunner (ianal)